SPD gegen Vergrößerung des Magistrats

Korbach(pm). „Die SPD-Fraktion wird einer Erhöhung der Zahl der Magistratsmitglieder nicht zustimmen“, erklärte SPD-Fraktionsvorsitzender Henrik Ludwig zu einem entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Korbacher Stadtverordnetenversammlung. Er verwies darauf, das Parlament habe im März 2015 nicht nur die Stadtverordnetenversammlung, sondern auch den Magistrat – von 10 auf 8 Mitglieder – verkleinert. Dadurch hätten nicht nur Kosten eingespart, sondern insbesondere die Arbeitsfähigkeit der Gremien sichergestellt werden sollen, wofür der Hessische Städte- und Gemeindebund sogar eine Höchstzahl von 6 Magistratsmitgliedern für Kommunen von der Größe Korbachs vorgeschlagen habe.


Die Wahl von 8 Magistratsmitgliedern sei Grundlage der Beratungen aller Fraktionen und der Aufstellung der Vorschlagslisten gewesen. Die geheime Abstimmung in der Korbacher Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2021 habe dann zwar ein überraschendes Ergebnis gebracht, weil 2 Stimmen ungültig gewesen seien und deshalb ein Magistratssitz statt an Bündnis 90/Die Grünen an die Aktiven Bürger gefallen sei. Dies sei bei Wahlen jedoch immer möglich und als demokratische Entscheidung des Parlaments zu respektieren. Anders als bei der Besetzung der Ausschüsse des Parlaments sei für den Magistrat nicht vorgesehen, dass dieser die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung widerspiegeln müsse, sondern ausdrücklich eine geheime Wahl vorgeschrieben. Deren Ergebnis nun, wie von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, nachträglich zu ändern, indem für diese Wahlperiode ein zusätzlicher Magistratssitz geschaffen werde, missachte die demokratische Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung und manipuliere das für 8 Stadträte vorliegende Wahlergebnis. Anlass dafür solle auch nicht etwa eine – nicht eingetretene – Veränderung tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse seit der Wahl sein, sondern allein ein missliebiges Wahlergebnis. Dies sei nach Auffassung der SPD-Fraktion mit demokratischen Grundsätzen einer Wahl nicht zu vereinbaren.


Ludwig wies weiter darauf hin, vor der Wahl vom 26.04.2021 sei vorhersehbar gewesen, dass nicht alle Fraktionen im Magistrat vertreten sein würden, da nach deren Stärkeverhältnis die Aktiven Bürger keinen Sitz erhalten hätten, wenn alle Stadtverordneten dem Wahlvorschlag ihrer jeweiligen Fraktion die Stimme gegeben hätten. Wenn dies vor der Wahl in allen Fraktionen kein Anlass gewesen sei, die Zahl der Magistratssitze zu erhöhen, könne es auch nach der Wahl mit missliebigem Ergebnis kein Grund dafür sein.
Eine nachträgliche „Korrektur“ eines in demokratisch einwandfreier Weise zustande gekommenen Wahlergebnisses zugunsten einer Fraktion, die das „falsche“ Ergebnis mutmaßlich selbst verursacht habe, werde daher von der SPD-Fraktion nicht mitgetragen, zumal diese erhebliche rechtliche Bedenken gegen eine nachträgliche Erhöhung der Zahl der Magistratssitze für eine laufende Wahlperiode habe, jedenfalls solange nicht gravierende Änderungen in den bei der Wahl gegebenen Umständen vorliegen.

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