Frankenberg(pm). Am 06.07.2023 berichtete die Frankenberger Allgemeine über die 2. Sitzung des Akteneinsichtsausschusses, der am 24.05.2023 durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingesetzt wurde. Der Akteneinsichtsausschuss hat die Aufgabe, die korrekte finanzielle Abwicklung der energetischen Sanierung und Modernisierung der Ederberglandhalle /Philipp-Soldan-Forum zu prüfen. Die Einsetzung des Akteneinsichtsausschusses wurde notwendig, weil im städtischen Haushalt für 2023 1,5 Mio. Euro für die energetische Sanierung und Modernisierung der Ederberglandhalle eingestellt wurden, obwohl die Baumaßnahmen zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushalts praktisch abgeschlossen waren und die Einweihung am 08.03.2023 gefeiert wurde. Manfred Hacker, Vorsitzender der Freien Wähler Frankenberg, merkt dazu an: „Da das hessische Haushaltsrecht verlangt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe zur Verfügung stehen, besteht Klärungsbedarf bezüglich der geplanten Verausgabung weiterer 1,5 Mio. € in 2023.“
Die in diesem Zusammenhang bestehenden Fragen, die im „Normalfall“ über Anfragen in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung durch den Sprecher des Magistrats, also durch den Bürgermeister beantwortet werden, brachten keine ausreichende Klarheit über die geplante Verwendung der Haushaltsmittel, weshalb die Fraktion der Freien Wähler Frankenberg den Investitionshaushalt 2023 ablehnten. Da die Stadtverordnetenversammlung durch die Hessische Gemeindeordnung dazu verpflichtet ist, in Haushaltsfragen die Kontrolle über das Verwaltungshandeln auszuüben, ist die Einrichtung des Akteneinsichtsausschusses erforderlich, damit die Stadtverordneten die ihnen obliegende Pflicht ausüben können, ohne angreifbar zu werden. In diesem Zusammenhang ist der Aussage von Stephan Gieseler, Direktor Hessischer Städtetag, „die Stadtverordneten seien Teil der Verwaltung“ zu widersprechen. Nicht die Stadtverordneten sind Teil der Verwaltung, sondern der Magistrat. Dessen Handeln wird durch die Stadtverordnetenversammlung per Beschluss vorgegeben. Ebenso überwacht die Stadtverordnetenversammlung die korrekte Umsetzung der Beauftragungen.
Im Fall des Akteneinsichtsausschusses sollen abgeschlossene Vorgänge geprüft und nicht in die laufende Tätigkeit der Verwaltung eingegriffen werden. Die Baumaßnahmen sind sicher noch nicht alle abgenommen, abschließend geprüft und abgerechnet. Die Aufträge sind aber alle erteilt und ausgeführt. Der Ausschuss kann sich daher bereits jetzt mit der Auftragsvergabe befassen und ist nicht zu früh gegründet worden.