Tiere mussten getötet werden – Aufstallpflicht für alle Geflügelhalter
Kreis Paderborn (krpb). In dem Geflügelbestand eines Hobby-Halters in Lichtenau-Henglarn besteht der amtliche Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt. Nachdem am Montag, 1. März, die Meldung eines Verdachts durch eine Tierarztpraxis beim Veterinäramt des Kreises Paderborn eingegangen ist, wurde der Tierbestand vor Ort von Veterinären des Kreises untersucht und Proben genommen. Diese wurden im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) untersucht und der Verdacht auf Vorliegen des Erregers H5 bestätigt. Die formale Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) steht noch aus.
„Der Virus ist hoch ansteckend und für Hühner und Puten meist tödlich. Eine Weiterverbreitung in andere Geflügelbestände zu verhindern, ist daher unser oberstes Ziel“, erklärt Dr. Elisabeth Altfeld, leitende Veterinärin des Kreises Paderborn. Die Geflügelpestverordnung schreibt daher bei einem amtlichen Verdachtsfall die Tötung des gesamten Geflügelbestandes des betroffenen Halters vor. Die Tötung der rund 50 Tiere erfolgte heute durch die Veterinäre des Kreises Paderborn. Die Tiere wurden tierschutzgerecht eingeschläfert, zudem wurden weitere Proben entnommen. Für den gesamten Kreis Paderborn gilt ab sofort eine Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel Kleidung usw. Übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb streng eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
„Die Seuche könnte über Kontakt mit Wildvögel in die Hobbyhaltung eingetragen worden sein. Nach unseren bisherigen Ermittlungen bestand im Ansteckungszeitraum kein Kontakt zu anderen Geflügelhaltungen. Trotzdem ist jetzt von Haltern oberste Vorsicht geboten“, unterstreicht Dr. Altfeld. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die sogenannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Landrat Christoph Rüther bittet alle Geflügelhalter eindringlich: „Bitte beobachten Sie Ihre Tiere und melden Sie Verdachtsfälle unverzüglich dem Kreis!“ Symptome der Geflügelpest sind: hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.