Rücksicht auf brütende Vögel nehmen

Bei Gartenarbeit nur Pflegeschnitt des Jahreszuwachses erlaubt

Wetzlar(pm). Überall in der Natur sind die Vögel derzeit dabei, ihre Reviere abzugrenzen, einen Partner zu finden und Nester zu bauen. Deshalb ist es wichtig, die gesetzliche Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken zu beachten, die vom 1. März bis zum 30. September gilt. „In dieser Zeit sind nur noch vorsichtige Form- und Pflegeschnitte erlaubt, die den Zuwachs des Jahres entfernen“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Bei allen Pflegemaßnahmen müsse besondere Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden. „Ein brütender Vogel darf durch die Heckenpflege nicht gestört werden“, so Eppler. Im Zweifelsfall gelte es, um ein Vogelnest in der Hecke herumzuschneiden.

Da ein vogelfreundlicher Heckenschnitt nur schwer umzusetzen ist, appelliert der NABU Hessen an Gartenfreund*innen und Gartenbauunternehmen, Pflegeschnitte generell nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. „In diesem Zeitraum bieten Gebüsche einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, erläutert Eppler.

Auch an den vom Hessischen Straßenmanagement „Hessen Mobil“ betreuten Straßen müsse der Vogelschutz berücksichtigt werden. An Hessens Straßen liegen noch viele abgesägte Äste aus den letzten Monaten, die bislang nicht abgeholt worden sind. „Aufgrund der milden Wintertage haben die ersten Vögel schon früh mit dem Nestbau in den Reisighaufen begonnen. Auch Igel und andere Säugetiere haben dort eventuell einen Unterschlupf gefunden“, erläutert Eppler. Der NABU Hessen fordert daher, die Reisighaufen jetzt nicht mehr zu entfernen, sondern als Biotopstrukturen im Bestand zu belassen.

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