Volkmarsen (nh/th) Die AfD-Fraktion in der LWV-Verbandsversammlung zeigt sich erfreut über den Antrag der CDU, vor einer endgültigen Entscheidung über das Schicksal der Wohrateiche erst die Alternativen gründlich zu prüfen. Dazu Maximilian Müger, Fraktionsvorsitzender der AfD im LWV: „Wir begrüßen diese Form der Unterstützung durch die CDU ausdrücklich, die mit ihrem Antrag die Wichtigkeit unserer großen Anfrage und unseres Antrages zu diesem Thema untermauert, auch wenn der CDU-Antrag auffällige Ähnlichkeiten zu unserem Vorstoß aufweist.“
Die AfD-Fraktion habe bereits deutlich vor der CDU eine Anfrage an den Verwaltungsausschuss gestellt, um die Hintergründe der Verwahrlosung der Teiche aufzuklären. Ebenso wurde zur nächsten Verbandsversammlung ein Antrag eingereicht, der eine nachhaltige Außergefahrsetzung der Deiche fordere, aber dennoch genug Raum ließe, um die Alternativen genauer gegeneinander abzuwägen.
„Offenbar ist die CDU erst durch unsere Initiativen wach geworden“ vermutet Claudia Papst-Dippel, heimische Landtagsabgeordnete der AfD und ebenfalls Mitglied der Verbandsversammlung im LWV. Denn vor Ort in Haina bei der Bürgerbewegung und auch bei der Informationsveranstaltung des LWV habe sie keinen Vertreter der CDU entdecken können.
„Wäre die CDU vor Ort gewesen, wüsste sie, dass mit einer Außergefahrsetzung der Dämme nicht mehr gewartet werden könne, anders, als von ihr gefordert“ so Papst-Dippel weiter. Die AfD werde den Bürgerwillen in die Verbandsversammlung tragen und insbesondere die Hintergründe aufklären, die zum jetzigen Zustand der Teichanlagen geführt haben, verspricht Papst-Dippel. „Sollten wir dabei feststellen, dass die Dämme und Teiche fahrlässig der natürlichen Entwicklung überlassen worden sein sollten, werden die Instandsetzung einfordern.“ Die Argumentation der Landesdirektorin des LWV, Frau Selbert, dass die sparsamste und wirtschaftlichste Lösung für den LWV in jeder Hinsicht obligat sei, kann die AfD nicht nachvollziehen. Schließlich habe die Koalition aus SPD, Grünen, FDP und Freien Wähler einen dritten hauptamtlichen Beigeordneten für sich geschaffen. „Bei diesen zusätzlich Personal- und Stabskosten waren Überlegungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wohl nicht obligat“ stellt Müger abschließend fest.