Die neue KellerwaldUhr – aktueller Stand der Planungen

Rubrikbild: Kellerwalduhr

Frankenau(nh). Nachdem im Jahre 2010 der Betrieb der alten KWU aufgrund eines Gerichtsentscheids im Feriendorf eingestellt werden musste, war zunächst die Möglichkeit eines Ersatzstandortes und dessen Finanzierung erörtert worden.

Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verhältnisse konnte solch ein Projekt nur mit der Unterstützung der Landesregierung realisiert werden, weswegen man zunächst die Höhe der Förderung mit dem Land Hessen abstimmen musste. Die Schaffung eines entsprechenden Budgets und damit zusammenhängender Freigaben dauerte bis April 2013, als die damalige Ministerin Puttrich die vom Land zur Verfügung gestellte Summe dankenswerterweise auf 1 Million Euro aufstockte und verbindlich zusagte. In der Zwischenzeit erfolgten bereits erste Vorplanungen zum Standort. Dieser sollte insbesondere aus Sicht der Stadt Frankenau eine räumliche Verknüpfung zwischen Nationalpark und Stadt herbeiführen und als Anlaufpunkt für eine touristische Erschließung des Nationalparks aus der Region Frankenau dienen. Da bei der Standortwahl neben den vorgenannten Gesichtspunkten auch insbesondere berechtigte Belange des Baurechts und des Naturschutzes zu berücksichtigen waren, waren bei der Abwägung der in Betracht kommenden Standorte bereits zu diesem Zeitpunkt verschiedenen Behörden und Verbände zu beteiligen. Letztlich fiel die Entscheidung auf einen Standort direkt am Eingang des Nationalparks, nämlich an den Waldrand bei dem Euler-Parkplatz. Da sich der Standort im unbeplanten Außenbereich befand, war ein Bauplanungsrecht noch zu schaffen. Hierzu wurden verschiedene genehmigungsrechtliche Verfahren, namentlich eine Ausnahmeregelung oder die Aufstellung eines formellen Bebauungsplanes geprüft. Diese Prüfungen und damit einhergehende Vorplanungen nahmen im Wesentlichen die Zeit von 2011 bis 2012 in Anspruch, wobei im Frühjahr 2012 bereits eine frühzeitige Beteiligung und Offenlegung der ersten Entwürfe von Flächennutzungs- und Bebauungsplan erfolgte. Im Jahr 2012 konkretisierte sich das Bebauungsplanverfahren im Rahmen von Abstimmungsgesprächen mit dem Regierungspräsidium Kassel weiter auf einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, da dieser am besten auf die hier gegebenen Belange abzustimmen war. Nach entsprechender Bestätigung dieser Empfehlung durch die Stadtverordneten im August 2012 begannen die konkreten Planungen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Es schloss sich eine zweite Offenlegung der bis dahin überarbeiteten Entwürfe von Juli bis August 2013 an. Aufgrund der hohen Komplexität der Abstimmung der verschiedenen Belange (Tourismus, Naturschutz und Baurecht) dauern die notwendigen Vorarbeiten noch an. So kommt insbesondere dem Naturschutz eine zentrale Rolle bei den Planungen zu. Aufgrund des Standortes sind hier über eine gesamte Vegetationsperiode (also ein Jahr) die Tier- und Pflanzenwelt zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten zu beobachten, um auf diesen Erkenntnissen die erforderlichen notwendigen naturschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen bestimmen und regeln zu können. Gerade die Auswahl und Planung der Artenschutz – und Ausgleichsmaßnahmen bedarf einiger Zeit, wobei diese nach Vorlage aller Gutachten abzuschließen sein dürfte. Insgesamt sind aber auch noch inhaltliche Fragen, gerade im Rahmen der naturschutzrechtlichen Belange abzuklären, was sicherlich noch einige Monate in Anspruch nehmen wird, da die verschiedenen Gutachten und Erhebungen abzuschließen und zusammen zu führen sind. Erst dann können die zuständigen Fachbehörden prüfen. Sämtliche Beteiligte (Obere und Untere Naturschutzbehörde, Obere und untere Baubehörde, Regionalplanung sowie Obere Forstbehörde) konnten aber bereits Anfang September auf Grundlage der bis dato vorliegenden Planungen bestätigen, dass keine grundsätzlichen Einwendungen oder Hindernisse bestehen. Es bedarf jedoch einer genauen Abarbeitung aller gesetzlichen Vorgaben. Aktuell sind das Nationalparkamt und die Stadt Frankenau dabei, einen Durchführungsvertrag abzustimmen, der für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Unterzeichnung wird im Januar 2015 erfolgen. 

Wir gehen nach dem bisherigen Stand der Dinge davon aus, dass nach Vorlage der vollständigen Gutachten die Planungen absehbar abgeschlossen werden und eine Offenlegung erfolgen kann.

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