Wichtige Frist für Unternehmen Korbach(pm). Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Darauf weist die Arbeitsagentur Korbach hin. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Dafür steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de zur Verfügung. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an…
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Schwerbehinderte: Betriebe müssen bis 31. März Daten melden
Wichtige Frist für Unternehmen Korbach(pm). Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Um die Anzeige zu erstellen, können Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die…
Weiter lesenWichtige Frist für Unternehmen: Schwerbehinderte: Betriebe müssen bis 31. März Daten melden
Korbach(pm). Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige…
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