Wiesbaden. Das hessische Verkehrsministerium hat per Erlass ermöglicht, dass die Straßenverkehrsbehörden vorläufige Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausstellen können. Damit können Betroffene bereits während des laufenden Feststellungsverfahrens einen Parkausweis erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis, dass ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt gestellt wurde sowie eine fachärztliche Bescheinigung. Bislang war für die Erteilung eines Parkausweises zwingend ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes erforderlich. Mit der neuen Regelung wird dieser Schritt vorgezogen. Der vorläufige Parkausweis wird für sechs Monate erteilt und kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden. Mobilität darf nicht…
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