Landkreis gibt Handlungsempfehlungen für Wiedereröffnung von Ferienunterkünften

Korbach(pm). Der Tourismus zählt zu den am stärksten von den Corona-Beschränkungen betroffenen Branchen. Das Land Hessen hat den Übernachtungsbetrieb ab dem 15. Mai wieder erlaubt. Wie die rund 800 Ferienunterkünfte und 30 Campingplätze in Waldeck-Frankenberg sich darauf vorbereiten sollten und welche Regelungen es hierbei zu beachten gilt, darüber informiert der Landkreis Waldeck-Frankenberg. Ob Ferienwohnung, -haus oder (Dauer-)Camping: Die Landschaft der Ferienunterkünfte in Hessens Tourismusregion Nummer eins ist vielfältig.

„Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen müssen daher an jede Unterkunft individuell angepasst werden“, betonen Landrat Dr. Reinhard Kubat und der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese. „Die Gesundheit der Gäste, Gastgeber und ihrer Mitarbeiter haben dabei oberste Priorität – zum Schutz aller Menschen in Waldeck-Frankenberg.“ Auch für die Ferienunterkünfte in Hessen gilt daher grundsätzlich: die aktuellen Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregelungen müssen zwingend eingehalten werden. Quarantäne für internationale Gäste, die nicht aus Deutschland in den Landkreis reisen, müssen beachten, dass sie per Landesverordnung dazu verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in eine Unterkunft in Quarantäne zu begeben und sich für die 14 Tage nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Ihre Ankunft müssen sie zudem beim Fachdienst Gesundheit des Landkreises unter Tel. 05631 – 954 555 anmelden.

Selbstverständlich gelten die Regelungen zur häuslichen Quarantäne auch für Inländer, die mehr als 48 Stunden im Ausland waren. Gäste sollten zudem nur aufgenommen werden, wenn sie versichern, keine grippeähnlichen Symptome zu haben keinen Kontakt zu bestätigten Infizierten hatten und keiner Quarantäne-Anordnung unterliegen. Gemeinsam in einer Ferienunterkunft dürfen nur Personen des engen privaten Kreises beherbergt werden. In der Regel sind dies die Familie oder Personen des gleichen Hausstandes. Dabei ist die maximale Belegzahl pro Einheit zu beachten. Wo Bereiche gemeinschaftlich genutzt werden, ist zusätzlich zu beachten, dass sich nur ein Gast pro fünf Quadratmeter Fläche aufhalten sollte – und dass auch hier wieder ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten werden muss. Gemeinschaftlich genutzte Sauna-, Schwimm- oder Wellnessbereiche müssen geschlossen bleiben. Bei den Sa-itäreinrichtungen und Waschräumen auf Campingplätzen gelten die üblichen Abstandsbestimmungen.

Sofern diese nicht umsetzbar sind, müssen diese geschlossen bleiben. Für Spiel-, Bade- oder ähnliche Bereichen gelten die gleichen Bestimmungen. Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises rät zudem dringend dazu, in gemeinschaftlich genutzten Bereichen grundsätzlich einen Mund-Nasenschutz zu tragen – insbesondere dort, wo das Risiko besteht, dass der Mindestabstand kurzfristig unterschritten werden könnte wie beispielsweise an Rezeptionen oder in Wasch- und Sanitäranlagen. Bei der Vermietung aller Ferienunterkünfte sollte grundsätzlich der Kontakt zum Gast so gering wie möglich gehalten werden – vom Check-In bis zur Abrechnung. Schlüssel können beispielsweise mittels Kasten oder Safe übergeben, die Begrüßung per Telefon stattfinden und der Meldeschein mit einem eigenen Kugelschreiber in der Unterkunft ausgefüllt werden. Zusätzlich zu den allgemeinen auf dem Meldeschein abgefragten Informationen, sollten Ver-mieter auch Kontaktdaten aufnehmen, unter denen die Besucher mobil während ihres Aufenthalts erreichbar sind wie beispielsweise Handynummer oder E-Mailadresse. Weiterhin sollten sämtliche Personen einer Wohneinheit beziehungsweise eines Camping-Stellplatzes mit Name, Anschrift und Telefonnummer erfasst werden, sodass eine genaue Nachverfolgung der Kontaktpersonen bei einer möglichen Infektion gewährleistet werden kann. In Camping-Anlagen sollten möglichst nur parzellierte Plätze angeboten werden. Gegebenenfalls müssen einzelne Standplätze gesperrt werden, um die Abstandsregelungen einzuhalten.

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