Kindergesundheitsschutz-Gesetz bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück

Wiesbaden(nh). Der Hessische Landtag hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kindergesundheitsschutzgesetz debattiert. Die gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, kritisierte in der Debatte, dass das Gesetz hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Sommer sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Kinder müssen sich gesund entwickeln können. Sie benötigen Fürsorge und Schutz. Dennoch gab und gibt es Kritik an dem Gesetz, da es sich auf die Vorsorgeuntersuchungen beschränkt. Wer Kinder und ihre Gesundheit schützen will, der muss zu allererst die Familie schützen. Es muss darum gehen, Kinder aktiv, präventiv und intervenierend zu schützen.“ Sommer bedauerte, dass die schwarzgrüne Landesregierung keine Vorschläge für Gesundheitsprävention gemacht hat und kritisierte hier deutlich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Die Grünen waren es, die im Jahr 2012 darum gebeten hatten, nachzubessern und bessere Methoden für Kinderwohl einzubinden. Sie hatten die Chance nachzusteuern, aber die Fraktion hat keinen einzigen Änderungsantrag dazu eingebracht. Kinder benötigen Fürsorge und Schutz. Die Prävention beziehungsweise die Angebote früher multiprofessioneller Hilfe hätten hier ausgeweitet werden können.“ Sommer benannte weitere Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung wie beispielsweise die Erweiterung des Beirates um einen Vertreter der Kostenträger und einen Vertreter der Eltern beziehungsweise Selbsthilfegruppen, die Sprachrohr für Kinder und Familien hätten sein können. Es sei weiterhin verpasst worden, gemäß Gen-Diagnostik-Gesetz konsekutiv festzulegen, dass die Restblutproben aus dem Neugeborenen-Screening vernichtet werden sollten.

 

In der Anhörung ist vor allem ein Thema kontrovers diskutiert worden, so dass die SPD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag stellte: Das Universitätsklinikum Gießen-Marburg befürchtete, dass die bislang gelebte Kooperation des Hessischen Kindervorsorgezentrums mit dem neuen Gesetz nicht mehr aufrechtgehalten werden könnte. Das Uniklinikum Frankfurt habe diese aber zugesagt. „So möchten wir mit unserem Antrag, dass die Kooperation festgeschrieben wird. So kann die Arbeit wie bisher weiter in Kooperation gemanagt werden und Befürchtungen, die entstanden sind, werden ausgeräumt“, sagte Sommer. „Kindeswohlgefährdungen und –vernachlässigungen muss durch Prävention entgegengewirkt werden. Die U-Untersuchungen sind gut, reichen aber nicht aus die Ziele des Kindergesundheitsschutzgesetzes zu realisieren“, so die gesundheitspolitische Sprecherin.

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