Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder zu Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung

Korbach(pm). Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) erließ 2013 das Rahmencurriculum für eine „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder”, kurz ReZA. Das Curriculum ist eine Empfehlung an Betriebe, auch behinderten Menschen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten. Seit 2015 ist diese Zusatzqualifikation Pflicht, wenn in Fachpraktiker-Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden soll. Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) kann durch eine Weiterbildung in insgesamt acht relevanten Kompetenzfeldern erreicht werden. Ziel ist, es die beruflichen Handlungskompetenzen in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung zu stärken und…

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