Nur mit FFP2-Maske zur Arbeitsagentur

Bundesweite Regelung zum Schutz von Kunden und Beschäftigten Korbach(pm). Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich. Aktuell sind bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen zu beobachten. Um die Kundinnen und Kunden sowie die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.…

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