Nur mit FFP2-Maske zur Arbeitsagentur

Bundesweite Regelung zum Schutz von Kunden und Beschäftigten Korbach(pm). Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich. Aktuell sind bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen zu beobachten. Um die Kundinnen und Kunden sowie die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.…

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Das Regierungspräsidium Kassel informiert zu Anforderungen an FFP-Masken

Kassel(pm). Die Corona-Pandemie wirkt sich weiter massiv auf unser Alltags- und Berufsleben aus. Die Nutzung von Alltagsmasken oder Atemschutzmasken (FFP-Masken) ist mittlerweile selbstverständlich. Für die Verbreitung und das Inverkehrbringen von Atemschutzmasken, sog. FFP-Masken (partikelfiltrierende Halbmaske), gibt es feste Vorgaben. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vom Regierungspräsidium Kassel überprüft und durch Stichproben kontrolliert. Um beim Kauf von FFP-Masken auf der sicheren Seite zu sein, sollten einige Dinge beachtet werden. Ordnungsgemäß nach der Verordnung (EU) 2016/425 in Verkehr gebrachte Atemschutzmasken müssen folgende Kennzeichnungen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft tragen: Name, eingetragener Handelsname…

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