Nur mit FFP2-Maske zur Arbeitsagentur

Bundesweite Regelung zum Schutz von Kunden und Beschäftigten
Korbach(pm). Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich. Aktuell sind bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen zu beobachten. Um die Kundinnen und Kunden sowie die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.

Die Agentur für Arbeit Korbach bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die Bundesagentur stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben. Die Regelungen gelten für die Agenturen für Arbeit. Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort, die den jeweiligen Internetseiten zu entnehmen sind.

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