Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Berlin(pm). Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 29. Januar 2019, der diese Woche veröffentlicht wurde, festgestellt, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig sind. Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung wurden bisher von einer Teilnahme an Bundestagswahlen ausgeschlossen. Mit dem Beschluss folgt das Bundesverfassungsgericht den Argumenten von acht Beschwerdeführern, die von verschiedenen Behindertenverbänden unterstützt worden sind. Bei Gesprächen haben die Beschäftigten und die Bewohner von Behinderteneinrichtungen im Bathildisheim in Bad Arolsen und in der Baunataler Diakonie mit Standorten in Baunatal und Hofgeismar immer…

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