Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Berlin(pm). Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 29. Januar 2019, der diese Woche veröffentlicht wurde, festgestellt, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig sind.
Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung wurden bisher von einer Teilnahme an Bundestagswahlen ausgeschlossen. Mit dem Beschluss folgt das Bundesverfassungsgericht den Argumenten von acht Beschwerdeführern, die von verschiedenen Behindertenverbänden unterstützt worden sind.

Bei Gesprächen haben die Beschäftigten und die Bewohner von Behinderteneinrichtungen im Bathildisheim in Bad Arolsen und in der Baunataler Diakonie mit Standorten in Baunatal und Hofgeismar immer wieder die Benachteiligung von behinderten Menschen beim Wahlrecht gegenüber der Abgeordneten heftig kritisiert. „Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderungen und es ist ein Erfolg für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat!“, freut sich die Bundestagsabgeordnete Esther Dilcher(SPD), „und zeigt auch, wie wichtig es war, dass die SPD eine entsprechende Gesetzesänderung bereits in den Koalitionsvertrag verhandelt hat.“ „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wird nun hoffentlich auch die konservativen Bremser überzeugen, dass die Wahlrechtsausschlüsse umgehend zu streichen sind“, äußert sich Esther Dilcher abschließend.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.