Stadt wirbt um Wahlvorschläge für die Schöffenwahl 2023

Frankenberg(pm). Soweit nicht der Strafrichter entscheidet, werden Strafsachen in der Zuständigkeit des Amtsgerichts durch Schöffengerichte verhandelt. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Bundesweit endet die Amtszeit der zurzeit amtierenden Schöffinnen und Schöffen mit Ablauf des Jahres 2023. Darum werden in diesem Jahr die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadtverwaltung ruft daher Interessierte auf, sich für das Amt zu bewerben.


Die Schöffen-Tätigkeit ist ein Ehrenamt, das nur von Personen ausgeübt werden kann, die in Frankenberg wohnen, und die Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind. Zur Wahl stellen können sich zudem nur Personen, die mindestes 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Die Stadt Frankenberg (Eder) ist verpflichtet, dem zuständigen Amtsgericht alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen einzureichen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet in einer der nächsten Sitzungen über die Vorschlagsliste. Derzeit können sich Interessierte für das Schöffenamt bis zum 31. März 2023 direkt beim Magistrat der Stadt Frankenberg (Eder), Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder), bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind im Fachbereich 3 – Sicherheit und Ordnung erhältlich oder können im Internet unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.