Geflügelpest in Delbrück-Westenholz nachgewiesen

Rund 122.000 Tieren gekeult

Kreis Paderborn(krpb). Nach wie vor erleben die Geflügelhalterinnen und -halter in Europa, in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen derzeit eine der stärksten Epidemien der aviären Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest. In einem Junghennenbetrieb in Delbrück-Westenholz ist jetzt die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, am 18.02.2023 bestätigt. Die rund 122.000 Tieren aus dem Bestand wurden nach Anordnung des Kreisveterinäramtes Paderborn unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorgaben am vergangenen Wochenende getötet. Seitens des Kreises werden derzeit sämtliche notwendige Maßnahmen umgesetzt, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter: Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Ausnahmen sind möglich und müssen beantragt werden. Außerdem gilt in beiden Zonen die Aufstallpflicht für Geflügel.

Weitere Details sowie Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen stehen auf der Homepage des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de unter dem Sonderthema „Geflügelpest“ bereit. In Kürze wird dort auch die Allgemeinverfügung und eine interaktive Karte zu finden sein. Tierhalterinnen und Tierhalter in den Schutzzonen sind aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises Paderborn umgehend unter tierzahlen@kreis-paderborn.de die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen.  „In der jetzigen Situation gilt es möglichst zu verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet“, erklärt Kreisveterinärin Dr. Elisabeth Altfeld. Biosicherheitsmaßnahmen wie der regelmäßige Wechsel von Schutzkleidung vor dem Betreten von Stallungen oder Desinfektionsmaßnahmen seien streng zu beachten und konsequent umzusetzen, betont die Veterinärin. Alle Tierhalter werden deshalb gebeten, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder vermehrte Todesfälle umgehend den Veterinären des Kreises Paderborn zu melden. Werktags ist dies telefonisch möglich unter 05251- 308 3952 oder -3953 oder per E-Mail: amt39@kreis-paderborn.de. An den Wochenenden erfolgt der Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden, Tel. 02955 7676-0.

Darüber hinaus dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, damit ein direkter Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ausgeschlossen werden kann. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf für das Tränken der Tiere nicht verwendet werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Vogelgrippe-Viren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden, so der Rat des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. „Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden. Die Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen weiterhin wachsam sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen“, betont Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen. Der Geflügelpesterreger wird von infizierten Tieren, Produkten, Personen oder durch direkte und indirekte Kontakte über Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Bereichen leicht übertragen. Infizierte Tiere scheiden den Erreger mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot aus. Die meisten Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. In Kürze können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Anzeichen einer Erkrankung sind u.a. hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige und verformte Eier. Bestätigt werden kann eine Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung.

Sehr geringes Ansteckungsrisiko für Menschen

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist laut Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt als unwahrscheinlich. Die aviäre Influenza wird nach den Tierseuchenbekämpfungsvorgaben der Europäischen Union bekämpft.

Gemeinsame Vereinbarung zur verbesserten Prävention

Zum verbesserten Schutz gegen die aviäre Influenza sind Ende November 2022 auf Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz von den Landwirtschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe, der Geflügelwirtschaftsverband NRW, der Landesvereinigung Ökologischer Landbau, der Landwirtschaftskammer, den Rassegeflügelzuchtvereine Rheinland und Westfalen-Lippe sowie von der Tierärzteschaft mit dem Land erweiterte Präventionsmaßnahmen gegen den Eintrag und die Weiterverbreitung der aviären Influenza vereinbart worden. Wegen des aktuell erhöhten Risikos eines Eintrags der Vogelgrippe, verpflichten sich alle beteiligten Akteure zu erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben und zusätzlichen regelmäßigen Untersuchungen in Geflügelbeständen. Ziel ist, einen Viruseintrag in Geflügelbestände frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung des Virus insbesondere durch Hausgeflügelverkäufe oder Personenkontakte zu verhindern. Mehr Informationen dazu erhalten Interessierte unter: https://www.mlv.nrw.de/hoechste-wachsamkeit-bei-der-aviaeren-influenza-gemeinsame-vereinbarung-fuer-zusaetzliche-praevention-neu-abgeschlossen/.

Meldung von verendeten Wildvögeln

Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger in der Region und aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern. Werktags sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes telefonisch unter 05251- 308 3952 oder -3953 oder per E-Mail: amt39@kreis-paderborn.de erreichbar. An den Wochenenden erfolgt der Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden, Tel. 02955 7676-0.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.