Spezielle Unterweisungen: Gefahrgutbeförderung in Handwerksbetrieben

Korbach(pm). Die Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg bot Handwerkern, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, spezielle Unterweisungen an. Handwerker transportieren, so der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gerhard Brühl, zahlreiche Gefahrgüter: „Gefährliche Güter kommen in der alltäglichen Arbeit der Handwerker zur Genüge vor. Gase, Spraydosen oder brennbare Stoffe wie Farben, Lösemittel, Holzschutzmittel sowie giftige Materialien wie Desinfektionsmittel werden oft verwendet. Sogar ätzende Stoffe wie Salzsäure, Schwefelsäure, Ammoniak, Lötwasser und Dinge mit anderen Gefahreneigenschaften wie Epoxidharzklebstoff oder Unterbodenschutz kommen vor.“

Wenn Handwerker derartige Gefahrgüter zu oder von ihrer Baustelle befördern, dann müssen diese Personen laut Brühl eine Unterweisung gemäß der Gefahrgutverordnung für Straßen durchlaufen. Die Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg führte eine solche Unterweisung nun in Kooperation mit den Ordnungsbehördenbezirken Korbach und Frankenberg durch. Unter Anleitung der Referenten Thomas Huhn und Frank Merhof nahmen auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Handwerker an den Unterweisungen teil.

Dabei wurden unter anderem rechtliche Grundlagen und gesetzliche Bestimmungen, Verantwortlichkeiten und Pflichten, Gefahrklassen und Kennzeichnungen, Fahrzeugausrüstungen, Notfallmaßnahmen und Ladungssicherungen behandelt. Gerhard Brühl betonte abschließend den Wert solcher Schulungen: „Arbeitssicherheit ist ein hohes Gut in den Handwerksbetrieben. Wir wollen, dass unsere Mitarbeiter bestens geschult sind und auch den Umgang mit kritischen Materialien und Situationen meistern können. Unterweisungen wie diese sind dabei sehr hilfreich.“

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