Waldeck-Frankenberg(pm). In der Zeit vom 8. September bis einschließlich 1. Oktober 2020 sind wieder speziell gekennzeichnete Sammelfahrzeuge unterwegs, um Sonderabfälle entgegenzunehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird mit diesen sogenannten „Schadstoffmobilen“ auf bequeme
Weise ermöglicht, ihre Sonderabfälle einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die maximale Annahmemenge der umweltgefährdenden Abfälle ist auf 100 kg pro Sammlung und Haushalt beschränkt, die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein.
Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie
PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal 10 kg bzw. 10 Litern, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter. Solarthermie-Flüssigkeit sowie Frostschutzmittel aus Solaranlagen können in der Regel über den Installateur zurückgegeben werden. Die entgeltfreie Abgabe am Schadstoffmobil ist für private
Haushalte auf maximal 20 Liter je Sammlung (im Frühjahr und Herbst) begrenzt. Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sollten möglichst im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abgegeben werden.
Sie dürfen keinesfalls über Toilette oder Gully entsorgt werden. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein, sie werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen
in kleinen Mengen entgegengenommen. Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern abgegeben werden. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte
(wie z.B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, unstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher, Computer u. ä.) sind grundsätzlich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis abgegeben oder über die Sperrmüllabfuhr bzw. Betriebshöfe der Städte und Gemeinden entsorgt werden.
Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von maximal 10 Stück abgegeben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeuger
mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen. Zum Schutz spielender Kinder müssen die Sonderabfälle persönlich abgegeben, keinesfalls dürfen sie an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen reibungslosen
Ablauf zu gewährleisten, wird gebeten, sich nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten.
Bitte tragen Sie bei Anlieferung eine persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Handschuhen und festem Schuhwerk, sowie einen Mund- und Nasenschutz. Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungsbereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von 7,00 Euro/kg erhoben. Durch die Verwendung schadstofffreier Produkte leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung des Landkreises unter Tel. 06451/ 743-746, sie sind auch auf der Homepage www.abfallw-wa-fkb.de erhältlich.