Steigende Infektionszahlen: Landkreis verschärft die Regeln

Waldeck-Frankenberg(pm). Die Corona-Infektionszahlen im Landkreis haben sich deutlich erhöht, Tendenz weiter steigend. 82 Personen aus dem gesamten Kreisgebiet sind aktuell infiziert. Seit Ausbruch der Pandemie zählt der Landkreis nun insgesamt 372 Personen, bei denen das Coronavirus
nachgewiesen wurde. Da die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner nicht nur den vom Land Hessen vorgegebenen dritten Schwellenwert von 35, sondern mittlerweile auch die 40 überschritten hat, sollen nun auch in Waldeck-Frankenberg stärkere Maßnahmen beachtet werden.


Veranstaltungen sollten auf ihre Dringlichkeit überprüft – und von Anfang an mit möglichst wenig persönlich Teilnehmenden geplant werden. Auch digitale Formate sollten stärker genutzt werden. Falls persönliche Zusammenkünfte notwendig sein sollten, sollen künftig an öffentlichen Veranstaltungen maximal 150 Menschen teilnehmen; an privaten Feierlichkeiten nicht mehr als 15 Personen oder zwei Hausstände. In Vergnügungsstätten und bei
öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen, bei Trauerfeierlichkeiten und in öffentlichen Einrichtungen muss zudem abseits des Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind ohnehin weiterhin zu beachten.

Für Sportveranstaltungen rät der Landkreis allen Vereinen, möglichst
keine Zuschauer mehr zuzulassen. „Wir beobachten die Entwicklung in Waldeck-Frankenberg derzeit mit Sorge“, so Landrat Dr. Reinhard Kubat und der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese. „Wie im bundesweiten
Vergleich, weitet sich das Infektionsgeschehen auch in Waldeck-Frankenberg merklich aus – und zwar im gesamten Kreisgebiet.“ Zu erwarten sei, dass der Inzidenzwert von 50 und damit die vorletzte Eskalationsstufe nach dem Konzept des Landes demnächst überschritten werde. „Mit einem konsequenten Krisenmanagement haben wir in den letzten Monaten einen moderaten Verlauf der Ausbreitung im Landkreis erreicht.“ Nun gelte
es, alles dafür zu tun, um die Lage weiterhin im Griff zu behalten. „Wir appellieren daher an die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Einzelnen, die Regeln zu beachten – und auch darüber hinaus achtsam und umsichtig zu sein.“ Abstand und Hygiene einzuhalten, regelmäßig zu lüften und Alltagsmasken zu tragen, sei aktuell wichtiger denn je.

Auch appelliert die Kreisspitze an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Einzelnen, darüber nachzudenken, welche Zusammenkünfte, Feierlichkeiten, Reisen oder ähnliches zwingend stattfinden müssen – unabhängig von rechtlichen Beschränkungen. Im Rahmen der Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten stellt der Landkreis
immer wieder fest, dass die Listen der sozialen Kontakte der Betroffenen sehr lang sind. Dem Virus macht es das sehr leicht, sich zu verbreiten. „Auch, wenn es schwerfällt, müssen wir unsere Kontakte wieder freiwillig begrenzen, bevor uns die Infektionszahlen dazu zwingen, es zu tun. Denn wir möchten unbedingt vermeiden, dass Waldeck-Frankenberg erneut einen Zustand erreicht, der einem Lockdown wie im März gleichkommt“, betonen Kubat
und Frese.


Die aktuellen Zahlen bilden jeweils das Infektionsgeschehen von rund zehn Tagen zuvor ab. Man müsse die Verbreitung im Landkreis jetzt stoppen, um eine Stabilisierung der Ansteckungszahlen in den kommenden zwei Wochen zu erreichen – und eine Einschränkung des öffentlichen und privaten Lebens in Waldeck-Frankenberg zu verhindern. „Es liegt jetzt in unseren Händen.“


Hintergrundinformationen
Derzeit befindet sich der Landkreis Waldeck-Frankenberg in der dritten vom Land Hessen definierten Eskalationsstufe (ab kumulativ 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage). Der Landkreis beobachtet die weitere Entwicklung aufmerksam und rät dringend dazu, folgende Punkte zu beachten:

 Begrenzung öffentlicher Veranstaltungen auf 150 Teilnehmende und Vorlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts
 Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen bei Feiern in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumlichkeiten
 Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen (oder zwei Hausständen) bei Feiern in privaten Räumlichkeiten
 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Vergnügungsstätten, öffentlichen Veranstaltungen und in der Gastronomie, in Kirchen, vergleichbaren Räumen von Glaubensgemeinschaften oder bei Trauerfeiern jeweils abseits des eigenen Sitzplatzes
 Schließung von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr
 Sportveranstaltungen ohne Zuschauer

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