Noch eine verpasste Chance – Reform des Zulassungsverfahrens für die Allgemeinmedizin ist unzureichend

Wiesbaden(pm). Der Hessische Landtag hat in Zweiter Lesung über das Gesetz zum Staatsvertag über die Hochschulzulassung für Medizin, Tiermedizin und Pharmazie debattiert. Dabei war Dr. Daniela Sommer, hochschulpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, der Landesregierung vor, sie verpasse die Chance, das neue Zulassungsverfahren zur Stärkung der Allgemeinmedizin zu nutzen.

Der Staatsvertrag, so Sommer, lasse in seinen Grundstrukturen zwar keine Änderungen zu, jedoch eröffne die Reform des Zulassungsverfahrens Spielräume bei der Auswahl der Studierenden, um den unterschiedlichen Anforderungen im Studium und gerade in den anschließenden Berufsfeldern gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf der schwarzgrünen Landesregierung sei glanzlos und bleibe hinter den Erwartungen zurück. Schwarzgrün verzichte nicht nur darauf, die Allgemeinmedizin zu stärken, sondern auch Ärztinnen und Ärzte für ländliche Regionen zu gewinnen und die Studienkapazitäten zu erweitern: „Den Wunsch, der auch in den Stellungnahmen immer wieder geäußert wurde, die Studienplatzkapazitäten zu erhöhen und die Chance, den Fachkräftemangel in der Ärzteschaft zu begreifen und ihm entgegenzuwirken, verpasst die Landesregierung erneut. Es bleibt schleierhaft, wann sie ihr Versprechen von mehr Studienplätzen in der Humanmedizin einlösen wird. Wahrscheinlich ist es nur ein weiteres leeres Versprechen“, so Sommer.

Angesichts der langen Ausbildung von Ärzten könne man nicht länger warten. In den kommenden Jahren würden viele Ärztinnen und Ärzte aus dem Berufsleben aus. Die Ärztekammer spreche davon, dass für zwei ausscheidende Ärztinnen oder Ärzte vier neue nachkommen müssten. Sommer kritisiert auch, dass durch die Komplexität die neuen Aufgaben mit mehr Zeitaufwand verbunden seien: „Die Verfahren binden Personal und dies muss entsprechend finanziert werden. Das Verfahren muss gerecht, valide und evidenzbasiert sein und wissenschaftlich evaluiert werden.“ Nur dann könne festgestellt werden, ob die Ziele der Reform, geeignete Studierende, eine chancenoffene, eignungsbezogene Studienplatzvergabe und weniger Studienabbrüche auch tatsächlich erreicht werden und welcher Optimierungsbedarf zu erkennen sei.

Besonders ärgerlich sei, dass auch hinsichtlich des schlechten Abschneidens des Landes bei der Betreuungsrelation – hier liege Hessen nur auf dem drittletzten Platz – und bei der Studienerfolgsquote nichts geregelt werde. „Das zeigt ganz klar, dass die Hochschulen eine bessere Unterstützung und Finanzierung, angemessene Personalkapazitäten bei gleichzeitiger Verringerung des Lehrdeputat brauchen“, so Sommer.

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