Linken-Gesetzentwurf ist verfassungswidrig

Bedrängte Frauen brauchen Schutz – keine Symbolpolitik

Wiesbaden(pm). Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf der Linken für ein hessisches Gesetz zum Schutz der Rechte von schwangeren Frauen bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch im Hessischen Landtag erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christian Heinz: „Unser Ziel ist es, Frauen in einer Konfliktlage bestmöglich und rechtssicher vor Einschüchterungen und Diskriminierungen zu schützen und den unbedrängten und unbeeinflussten Zugang zu den Beratungsstellen zu gewährleisten. Andererseits sind die Meinungs- und Versammlungsfreiheit als ‚Demokratiegrundrechte‘ zu schützen und auch andere Meinungen als die eigene zu tolerieren und zu dulden. Demonstrationen sind in unserem Rechtsstaat grundsätzlich erlaubt und nicht genehmigungspflichtig. Verbote sind die absolute Ausnahme und stets ‚Ultima Ratio‘.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christian Heinz

In diesem nicht einfachen rechtlichen Kontext begrüßen wir ausdrücklich, dass das Hessische Innenministerium in mehreren Handreichungen an die Versammlungsbehörden deutlich gemacht hat, nach welchen Maßstäben die schwierige Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Frauen einerseits und den Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheiten der Demonstranten andererseits im Einzelfall zu lösen ist.

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Ein generelles Versammlungsverbot rund um Schwangerenberatungsstellen ist verfassungswidrig. Das haben fast alle juristischen Fachleute bestätigt. Zum einen fehlt – wie der Juristinnenbund schriftlich und Staatsrechtslehrer klar dargelegt haben – dem Hessischen Landtag schon die Gesetzgebungskompetenz, mit einem eigenen Gesetz Demonstrationen vor Beratungsstellen zu verbieten (formelle Verfassungswidrigkeit). Außerdem haben die Professoren Poscher, Grzeszick und Gärditz klar festgestellt, dass die landesgesetzliche Sonderregelung auch materiell verfassungswidrig ist, weil sie in unverhältnismäßiger Weise und ohne Berücksichtigung der örtlichen, zeitlichen, tatsächlichen Umstände in die Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit eingreift.

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Das Innenministerium hat dankenswerter Weise nochmals klargestellt, dass ein ‚Spießrutenlauf‘ den ratsuchenden Frauen nicht zuzumuten ist. Versammlungsrechtliche Auflagen, die Belästigungen ausschließen, sind daher das probate Mittel – nicht generelle Verbote und die Einführung von ‚Bannkreisen‘ wie dies die Linke mit ihrer Symbolpolitik vorschlägt.

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