Das Jugendstrafrecht und Rechtsstaatlichkeit nicht aushebeln

Junge Liberale Waldeck-Frankenberg kritisieren „Gelbe Karte“

Waldeck-Frankenberg(pm/nh). „Das Straßenverkehrsrecht ist nicht dazu da, allgemein auf das Verhalten Jugendlicher und junger Erwachsener Einfluss zu nehmen, sondern dient der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr“, stellt der Kreisvorsitzende Lukas Stede klar. Die Jungen Liberalen Waldeck-Frankenberg kritisieren die Initiative des CDU-Kreisverbands, dass eine Teilnahme des Landkreises an dem hessischen Pilotprojekt fordert und lehnen die Teilnahme entschieden ab.  „Bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten von Jugendlichen muss das Jugendstrafrecht unter Einbeziehung der Jugendgerichtshilfen zur Anwendung kommen. Es muss individuell und fallabhängig im Rahmen der bestehenden Gesetze reagiert werden. Die Schaffung eines alternativen Wegs abseits der Gerichte lehnen wir ab“, so Stede weiter. Der stellvertretende Kreisvorsitzende Tobias Schmidt hat bei dem Projekt ebenfalls rechtsstaatliche Bedenken: „Die hier vorgeschlagene ordnungspolitische Initiative ist aus der Perspektive des Rechtsstaats höchst problematisch, da den Jugendlichen in vielen Fällen eine Straffälligkeit durch die Polizei unterstellt, diese jedoch nicht gerichtlich festgestellt wird. Oftmals werden scheinbare Erfolge durch das Projekt benannt, die mangels einer Kontrollgruppe jedoch auch nicht wirklich belastbar sind.“ Stattdessen sei die Strafverfolgung mitsamt den Jugendgerichten und Jugendgerichtshilfen zu stärken. Die Jungen Liberalen positionieren sich damit auch gegen die Mehrheitsmeinung des Kreistages. „Aus unserer Sicht ist die „Gelbe Karte“ alles andere als eine gute Sache. Wir fordern die anderen Jugendorganisationen, insbesondere die Junge Union, auf, innerhalb ihrer Mutterparteien für ein Umdenken im Sinne der Jugend“.

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