Auch Bernd Siebert MdB sieht Fortschritte für Schwalm-Eder-Kreis und Altkreis Frankenberg
Berlin/Nordhessen(nh). Der nordhessische CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Viesehon zeigte sich nach dem Beschluss der Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 am Freitagmorgen im Bundestag sehr zufrieden. „Ich habe über ein Jahr hart und unermüdlich dafür gekämpft, das Bundesverkehrsministerium davon zu überzeugen, die wichtigen nordhessischen Straßenverkehrsprojekte schon im ersten Entwurf des Straßenbauplanes zu berücksichtigen. Und auch danach konnte ich erreichen, dass noch weitere Änderungen gegenüber dem Erstentwurf bis hin zur jetzigen Verabschiedung der Gesetze im Bundestag erfolgten. Nun ist klar, dass wir in der Region viele dringend notwendige Verkehrsprojekte endlich priorisiert angehen können, denn Nordhessens größtes Investitionsprogramm ist jetzt Gesetz“, so Viesehon, der im kommenden Jahr erneut für seinem Heimatwahlkreis Waldeck/Kassel-Land in den Bundestag einziehen will.
Fest disponiert – Neubauten der A 44 und A 49
Neben den schon im Frühjahr fest eingeplanten und in Teilen schon im Bau befindlichen Autobahnprojekten A 44 und A 49, mit denen das überregionale Autobahnnetz endlich von Kassel in Richtung Südosten bzw. Südwesten geschlossen werden soll, gab es noch Verbesserungen im Plan, die Viesehon als Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages bis zum endgültigen Beschluss einbringen konnte.
Planungsrecht – 6-streifiger Ausbau der A 44 zwischen Kassel-Wilhelmshöhe und Breuna
Ein besonderes Anliegen war Viesehon die erreichte Hochstufung des 6-streifigen Ausbaus der A 44 bei Zierenberg, wo der Ortsteil Burghasungen direkt und ohne besonderen Lärmschutz an die Autobahn angrenzt. „Dort wünscht man sich seit langer Zeit, dass endlich Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden. Durch die Hochstufung dieses Projekts in den sogenannten „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ haben die Anwohner endlich eine Perspektive auf Verbesserung. Denn nun darf das Land Hessen den 6-streifigen Ausbau der A 44 von Kassel-Wilhelmshöhe bis Breuna überhaupt erst planen. Ein Ausbau um zwei Streifen beinhaltet zwingend auch einen nach neuesten lärmschutzrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Lärmschutz für die Anwohner“, so Viesehon.
Planungsrecht – 6-streifiger Ausbau der A 49 zwischen Kassel-Waldau und Baunatal-Süd
Der schon jetzt viel befahrene Autobahnabschnitt der A 49 zwischen Baunatal-Süd und der A44, den das Bundesverkehrsministerium lediglich im „weiterem Bedarf“ eingruppieren wollte, also ohne die Möglichkeit in den kommenden 15 Jahren Baurecht zu schaffen, wurde auf Antrag von Viesehon nun hochgestuft. „Die Verkehrszahlen auf diesem Abschnitt werden nach Fertigstellung der A 49 bis zur A 5 und durch Ziel- und Quellverkehr des VW-Werks Baunatal in Zukunft steigen. Einer dann möglicherweise notwendigen Ausbauplanung für die kommenden Jahre einen Riegel vorzuschieben, wäre fahrlässig. Mit der am Freitag erfolgten Hochstufung im Parlament auf „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ kann das Land Hessen nun reagieren und die Planung vorantreiben. Auch hier wird es im Rahmen des späteren Ausbaus deutliche Verbesserungen beim Lärmschutz geben. Ich bin sehr froh, dass ich das im Verfahren zu den Ausbaugesetzen im Bundestag noch ändern konnte“, so Viesehon.
Fest disponiert – B 7 OU Calden und B 252 OU Vöhl-Dorfitter
Zu den in diesen Gesetzen als „fest disponiert“ eingestuften Projekte gehören zudem die B 7 Ortsumfahrung (OU) Calden, die sich bereits im Bau befindet sowie die B 252 OU Vöhl-Dorfitter, die planfestgestellt ist und deren Baubeginn noch aussteht.
Vordringlicher Bedarf – B 83 OU Bad Karlshafen und B 252 OUen Twistetal-Twiste und Burgwald-Ernsthausen
Zu den in der zweithöchsten Stufe „vordringlicher Bedarf“ eingeordneten Verkehrsprojekte Nordhessens gehören die B 83 OU Bad Karlshafen sowie die B 252 OU Twistetal-Twiste und Burgwald-Ernsthausen, die damit bis 2030 nach dem Wunsch des Bundes fertiggestellt werden sollen. Bei letzterer konnte Viesehon gemeinsam mit seinem CDU-Kollegen Bernd Siebert noch vor der im August dieses Jahres erfolgten Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes im Bundeskabinett einen Planungsfehler des Verkehrsministeriums ausräumen. Man hatte bei der ersten Aufstellung der Bundesverkehrswege die neuesten Planungen Hessens für den Bau der B 252 OU Burgwald-Ernsthausen unberücksichtigt gelassen. Auf Landesebene war schon die Entscheidung gefallen, die Ortsumfahrung nicht, wie ursprünglich geplant, vor Bottendorf wieder zurück auf die bestehende B 252, sondern über die Kreisstraße 117 auf die B 253 OU Frankenberg zu führen. Wir konnten erreichen, dass man sich dieses Projekt noch einmal vornahm und neu bewertete. So wurden die vormals geplanten zwei Ortsumfahrungen bei Ernsthausen und Bottendorf als neue Gesamtmaßnahme B 252 OU Burgwald-Ernsthausen mit „vordringlichem Bedarf“ berücksichtigt. Diese kann damit in absehbarer Zeit gebaut werden“, so das Verkehrsausschussmitglied Viesehon.
Vordringlicher Bedarf – B 508n NRW und Planungsrecht – B 508n Hessen
Auch die Perspektiven einer besseren Anbindung von Frankenberg aus in östlicher Richtung nach Nordrhein-Westfalen haben sich mit dem neuen Straßenbauplan des Bundes verbessert. Die schon lange gewünschte neue Ost-West-Verbindung einer B 508n von Frankenberg (Hessen) bis nach Kreuztal im Siegerland (NRW) kann auf hessischer Seite nun geplant werden und ist auf NRW-Seite sogar in der zweithöchsten Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingeordnet. „Als Verkehrsausschussmitglied hatte ich mich schon frühzeitig darum gekümmert, dass der hessische Abschnitt einer neuen B 508n Planungsrecht bekommt. Das war nicht unbedingt sicher, weil das Nutzen-Kosten-Verhältnis bei den prognostizierten Verkehrszahlen dies kaum hergab. Ich konnte die Experten im Bundesverkehrsministerium aber letztendlich von der Wichtigkeit dieses Projektes überzeugen. Als dann der erste Entwurf des Straßenbauplanes veröffentlicht wurde, war ich völlig überrascht, dass sich niemand auf NRW-Seite für den Weiterverlauf von Erndtebrück bis Kreuztal eingesetzt hatte und das Land NRW bei der Anmeldung der Einzelprojekte sogar vergessen hatte ein Teilstück dieses Gesamtprojektes anzumelden, welches dann nirgends mehr auftauchte. Es folgte ein hartes Stück Überzeugungsarbeit; eine Hochstufung des NRW-Teilstückes, unter Einbeziehung des unangemeldeten Stückes, in den „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ und dann sogar eine Hochstufung in den „vordringlichen Bedarf“ mit Beschluss des Bundestages“, so Viesehon, der sich sichtlich über das Erreichte freut.
„Ich bin mit den nun beschlossenen Ausbaugesetzen sehr zufrieden und freue mich, dass ich meinen Teil dazu beitragen konnte, diese für die Menschen in Nordhessen wichtigen Projekte weiter voran zu treiben. Wir sind aber noch nicht am Ende und mit den am Freitag beschlossenen Ausbaugesetzen liegen erst die Voraussetzungen für den Neu-, Weiter- und Ausbau dieser für uns wichtigen Verkehrsachsen vor. Ich werde mich auch weiterhin mit all meiner Kraft auch für eine schnelle Umsetzung der durch den Bund vorgegebenen Aufgaben in Berlin und vor Ort einsetzen. Ich bedanke mich für die in den vergangenen Monaten zahlreichen konstruktiven Gespräche mit Betroffenen und Entscheidern und die viele Unterstützung, die ich dabei erhalten habe.“