Rot-Grünes Schulrechtsänderungsgesetz reagiert auf gesellschaftliche Veränderung

Dagmar Hanses

Düsseldorf(nh). Zur Verabschiedung des 11. Schulrechtsänderungsgesetzes durch den Landtag erklärt Dagmar Hanses, schulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:„Öffentliche Bekenntnisschulen sind ein Bestandteil der nordrhein-westfälischen Schullandschaft und haben Verfassungsrang. Das bleibt auch weiterhin so. Mit dem Gesetz reagieren wir auf geänderte gesellschaftliche Verhältnisse und entsprechen den Änderungswünschen vor Ort. So wird das Quorum zur Umwandlung von Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen von zwei Drittel auf 50 Prozen +1 gesenkt. Außerdem können in Zukunft die Kommunen als Schulträger selbst eine Umwandlung initiieren. Am Ende entscheidet aber die Mehrheit der Eltern, ob die Bekenntnisschule bleibt oder umgewandelt wird.

Mit dem Beschluss des Landtags konnte ein zweijähriger Prozess erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Im engen Austausch mit den Kirchen haben wir eine einvernehmliche Lösung erreicht. Auf Anregung der Kirchen haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag festgestellt, dass auch an Bekenntnisschulen Religionsunterricht einer anderen Konfession angeboten kann und klargestellt, dass der Besuch von Schulgottesdiensten auch an Bekenntnisschulen nicht verpflichtend gemacht werden darf.“

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