Verschärfte EU-Artenschutzbestimmungen treten in Kraft
Kassel. In der Europäischen Union gelten seit dem 29.06.2026 verschärfte Schutzbestimmungen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, darunter etwa Landleguane und Weißrücken-/Sperbergeier. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel informiert als zuständige Artenschutzbehörde für NordOstHessen über die entsprechende Verordnung (EU) 2026/1383 und weist auf Neuregelungen hin. Mit der Verordnung setzt die Europäische Union aktuelle internationale Beschlüsse in europäisches Recht um. Im Zuge dieser Novellierung wurden insgesamt 19 Arten und Gattungen neu in den Anhang A der EU-Artenschutzverordnung integriert. Dies umfasst auch Spezies, die zuvor im Anhang B geführt wurden und nun durch die Hochstufung in den Anhang A dem strengsten rechtlichen Schutzregime unterliegen. Für diese Arten gelten fortan restriktive Bedingungen bezüglich des Handels und der Vermarktung. Die Bestimmungen für Arten des Anhangs B bleiben davon unberührt wirksam. Des Weiteren verzeichnet Anhang B der Verordnung 27 Neuzugänge, zu denen unter anderem Zweifinger-Faultiere, zwei Gecko-Arten und diverse Arten der Vogelgattung Spelzer zählen. Die Aufnahme der Gattung der Wasserfrösche erfolgt aufgrund einer festgelegten Übergangsfrist planmäßig zum 5. Juni 2027.
Die rechtlichen Anpassungen resultieren aus den Beschlüssen der 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (Washingtoner Artenschutzübereinkommen), welche im November 2025 in Samarkand (Usbekistan) abgehalten wurde und weitreichende Änderungen im internationalen Artenschutzrecht nach sich zieht. Flankierend wurden diverse Verordnungskommentare modifiziert. Dies betrifft unter anderem die Anmerkung #10 bezüglich der Holzart Fernambuk. Die Neufassung konkretisiert die Kennzeichnungspflichten für Fertigerzeugnisse, insbesondere Musikinstrumente sowie deren Komponenten. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union. Weiterführende Informationen und Verlinkungen, z. B. zur Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz, stellt das RP Kassel zur Verfügung unter: https://rp-kassel.hessen.de/natur/artenschutz.
Hintergrund
In Hessen betreuen die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden die Umsetzung und Kontrolle des Artenschutzes. Das Regierungspräsidium Kassel ist für sechs Landkreise und die kreisfreie Stadt Kassel in NordOstHessen zuständig. Zur Überwachung privater Halterinnen und Halter sowie gewerblicher Akteurinnen und Akteure werden verschiedene Kontrollinstrumente eingesetzt: Nachweispflicht, Meldepflicht, Kennzeichnungspflicht, Buchführungspflicht, Bescheinigungspflicht zur Vermarktung. Hierzu gibt es ausführliche Erläuterungen und Downloads unter: https://rp-kassel.hessen.de/natur/artenschutz.













