Korbach(nh). Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat aufgrund einer neuen Rechtslage seine Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen überprüft und neu kalkuliert. In der Kreistagssitzung am 15. Dezember soll deshalb voraussichtlich eine neue Gebührenordnung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Landkreis Waldeck-Frankenberg verabschiedet werden. Wie der zuständige Dezernent, Erster Kreisbeigeordneter Jens Deutschendorf, dazu ausführt, erfolgte die Kostenberechnung bislang auf der Grundlage des Veterinärkontroll-Kostengesetzes des Hessischen Verwaltungskostengesetzes und der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Diese Richtlinien ermöglichten aber keine kostendeckende Gebührengestaltung, was den Grundsätzen der Gebührenerhebung widerspricht. Diese müssen die entstehenden Kosten ausgleichen, ansonsten kann der Verdacht einer verdeckten Subventionierung entstehen.
Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch“ am 25. Oktober 2014 wurde nun den hessischen Landkreisen die Möglichkeit eingeräumt, eigene Gebührenordnungen einzuführen. „Auf diese Weise werden wir in die Lage versetzt, kostendeckende Gebühren zu erheben. Dabei müssen die besonderen Gegebenheiten in unserem Landkreis berücksichtigt werden.“, betont Deutschendorf. Das seien zum Beispiel Wegstrecken, Anzahl des Personals, Anzahl an Schlachttieren, Anzahl an Betrieben oder Anzahl an Laboren.
Wie der Dezernent weiter erklärt, beabsichtigt der Landkreis, die Satzung rückwirkend zum 01. November 2014 in Kraft zu setzen, um die bisherige defizitäre Erhebungspraxis möglichst schnell beenden zu können. In einem Schreiben an die Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe im Landkreis hat das zuständige Veterinäramt über die geplanten Änderungen informiert und auch die voraussichtliche neue Gebührensatzung veröffentlicht, die allerdings noch vom Kreistag genehmigt werden muss.
„Wir wollen den Betrieben die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig auf die Neuregelung einzustellen, um diese in den eigenen Kalkulationen berücksichtigen zu können“, so der Erste Kreisbeigeordnete. Gleichzeitig verweist er darauf, dass die nordrhein-westfälischen Nachbarkreise bereits seit längerem derartige Gebührensatzungen für Schlachtvieh- und Fleischuntersuchungen erlassen haben. Die hessischen Nachbarkreise werden ebenfalls in den kommenden Wochen neue Gebührensatzungen auf den Weg bringen. Im Hinblick auf die Höhe der Gebühren lasse sich feststellen, dass der Landkreis Waldeck-Frankenberg durchaus im Rahmen liegt und sich die Höhe der Gebühren auf einem ähnlichen Niveau wie bei den Nachbarn bewege. „Das ist wichtig, um Ungerechtigkeiten in der direkten Nachbarschaft zu vermeiden“, sagt Deutschendorf. Eine exakte Vergleichbarkeit sei jedoch nicht gegeben, da individuelle lokale und regionale Gegebenheiten in die Gebührenkalkulation einfließen.
Deutschendorf rechnet nicht mit explodierenden Kosten für die Kunden. Betrachte man die Gebührenerhöhungen in absoluten Zahlen, so seien diese in einem vertretbaren Rahmen und bewegten sich für den Endverbraucher in einer Größenordnung, die in etwa den normalen Preisschwankungen auf den Schlachtviehmarkt entsprächen.
Hintergrund: Die „ Hygieneuntersuchungen bei der „Gewinnung von Frischfleisch“ wie es im Gesetzestext heißt, ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises, die sehr ernst genommen wird, wie der zuständige Dezernent, Erster Kreisbeigeordneter Jens Deutschendorf, deutlich macht. Die Schlachtvieh- und Fleischuntersuchungen seien wichtige Elemente im Rahmen des Verbraucherschutzes. Die Qualität bei der Aufgabenerfüllung habe ihren Preis, komme letztlich aber den Bürgerinnen und Bürgern zugute.