Richtiger Umgang mit Wirtschaftsdüngern Kassel(pm). Mit dem Ende der Sperrfrist dürfen ab 1. Februar Äcker und Grünland wieder gedüngt werden, um Pflanzen mit wichtigen Nährstoffen zu versorgen. „Dabei haben der Gewässer- und Bodenschutz oberste Priorität. Gedüngt werden darf nur, wenn der Boden tragfähig ist und keine Nährstoffe abgeschwemmt werden. Da viele Böden derzeit noch feucht sind, ist eine sorgfältige Planung besonders wichtig“, erklärt Karl-Josef Walmanns, Pressesprecher des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH). Sobald dann wieder Gülle ausgebracht wird, fühlen sich manche Menschen im ländlichen Raum vom Geruch gestört. Dabei wird oft…
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Meldepflicht für den Empfang von Wirtschaftsdüngern
Kassel(pm). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2024 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2025 beim Regierungspräsidium (RP) Kassel gemeldet werden. Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Empfänger von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste), bei Einfuhr nach Hessen einer Meldepflicht (§ 4 WDüngV). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2024 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2025 beim RP Kassel gemeldet werden. Die Importmeldung muss an das Regierungspräsidium…
Weiter lesenRP Kassel erinnert Betriebe an die Meldepflicht für den Empfang von Wirtschaftsdüngern
Kassel(pm). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2023 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2024 beim Regierungspräsidium (RP) Kassel gemeldet werden. Die Meldung ist unkompliziert über das Internet möglich. Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Empfänger von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste), bei Einfuhr nach Hessen einer Meldepflicht (§ 4 WDüngV). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2023 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat,müssen bis zum 31.03.2024 beim RP Kassel gemeldet…
Weiter lesenWirtschaftsdüngerimporte: „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ geht an den Start
Kassel(pm). Landwirtschaftliche Betriebe in Hessen können ihren Melde- und Aufzeichnungspflichten bei der Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdüngern ab sofort auf digitalem Wege nachkommen: Das „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ ist ab sofort online nutzbar, teilt das Regierungspräsidium (RP) Kassel als hessenweit zuständige Behörde mit. Zur Umsetzung des Koalitionsvertrags der Hessischen Landesregierung, der die Einrichtung eines Meldesystems für Wirtschaftsdüngerimporte nach Hessen vorgibt, erfolgte am 1. März 2022 der Startschuss für das hessische Meldeprogramm. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der bundesweit geltenden „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung, WDüngV vom 01.09.2010).…
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