RP Kassel erinnert Betriebe an die Meldepflicht für den Empfang von Wirtschaftsdüngern

Kassel(pm). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2023 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2024 beim Regierungspräsidium (RP) Kassel gemeldet werden. Die Meldung ist unkompliziert über das Internet möglich. Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Empfänger von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste), bei Einfuhr nach Hessen einer Meldepflicht (§ 4 WDüngV). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2023 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat,müssen bis zum 31.03.2024 beim RP Kassel gemeldet werden. Die Importmeldung muss an das Regierungspräsidium Kassel übermittelt werden, sofern die Summe aller abgegebenen und beförderten und angenommenen Wirtschaftsdünger pro Jahr mindestens 200 Tonnen Frischmasse beträgt. Betriebe können ihrer Meldepflicht ganz einfach digital mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen nachkommen. Öffnen Sie dazu die Webseite des Meldeprogramms unter www.meldeprogramm-hessen.de.


Als landwirtschaftlicher Betrieb kann man sich mit der gleichen Nummer und PIN, die auch für den Zugang zur Online-Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag und für die ZID-Datenbank genutzt wird, anmelden. Die Betreiber von Biogasanlagen nutzen den „Zugang Biogas“. Hierfür wird die Zulassungsnummer für die Biogasanlage nach Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (tierische Nebenprodukte)benötigt. Die benötigte PIN können beim RP Kassel beantragt werden. Melden Sie sich,
wenn Sie Ihre Zulassungsnummer nicht finden sollten, gerne beim RP Kassel Weitere Nutzer wie Beauftragte Dritte, Zwischenhändler, Maschinenringe etc. können sich beim RP Kassel auf Antrag registrieren lassen und erhalten Zugangsdaten, um das Programm nutzen zu können.


Die Übermittlung der Importmeldung ist auch weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das auf der Internetseite des RP Kassel bereitgestellte Formular: https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/landwirtschaft-fischerei/duengerecht.
Kontakt:
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 25 – Landwirtschaft, Fischerei
Sabine Püschel
Tel.: 0561-106 4211
E-Mail: sabine.pueschel@rpks.hessen.de
Jörg Schäfer
Tel.: 0561-106 4214
E-Mail: joerg.schaefer@rpks.hessen.de
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

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