Kassel(pm). Landwirtschaftliche Betriebe in Hessen können ihren Melde- und Aufzeichnungspflichten bei der Aufnahme und Abgabe von
Wirtschaftsdüngern ab sofort auf digitalem Wege nachkommen: Das „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ ist ab sofort online nutzbar, teilt das Regierungspräsidium (RP) Kassel als hessenweit zuständige Behörde mit. Zur Umsetzung des Koalitionsvertrags der Hessischen Landesregierung, der die Einrichtung eines Meldesystems für Wirtschaftsdüngerimporte nach Hessen vorgibt, erfolgte am 1. März 2022 der Startschuss für das hessische Meldeprogramm. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der bundesweit geltenden „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung, WDüngV vom 01.09.2010). Danach unterliegen Wirtschaftsdünger abgebende, befördernde und empfangende Betriebe bzw. Organisationen einer Meldepflicht bei der Einfuhr nach Hessen (§ 4 WDüngV) und einer generellen Aufzeichnungspflicht für alle Zu- und Abgänge von Wirtschaftsdüngern (§ 3 WDüngV). Dies gilt auch für Stoffe, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z.B. Gärreste).
Die erforderlichen Angaben können in Hessen seit dem 1. März 2022 digital in eine internetbasierte Datenbank gemeldet werden. Dazu bietet das RP Kassel das „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ an, das unter www.meldeprogramm-hessen.de aufgerufen werden kann.
Mit dem Meldeprogramm können die Betriebe:
– ihre Meldepflicht für die nach Hessen importierten Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern und/oder Staaten online erfüllen,
– die Abgaben und Aufnahmen von Wirtschaftsdüngern innerhalb und außerhalb von Hessen dokumentieren,
– aktuelle Analyseergebnisse hinterlegen und
– eine Zusammenfassung (Betriebsspiegel) über die Wirtschaftsdünger- und Nährstoffmengen, die ihren Betrieb verlassen oder zugeführt werden, erstellen.
Diese Daten können die Betriebe für betriebsinterne Übersichten, zum Abgleich ihrer Dokumentation im Rahmen der Düngeverordnung sowie bei anstehenden Kontrollen nutzen.
Die Anmeldung im „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ ist für landwirtschaftliche Betriebe mit derselben Nummer und PIN möglich, die auch für den Zugang zur Online-Antragstellung für den gemeinsamen Antrag und für die HIT/ZID-Datenbank genutzt wird. Die Betreiber von Biogasanlagen nutzen den „Zugang Biogas“. Hierfür wird die Zulassungsnummer der Biogasanlage nach Verordnung (EG) Nr.
1069/2009 (tierische Nebenprodukte) benötigt. Die erforderliche PIN kann beim RP Kassel beantragt werden. Weitere Nutzer wie Beauftragte Dritte, Zwischenhändler, Maschinenringe, etc. können sich beim RP Kassel auf Antrag registrieren lassen und erhalten Zugangsdaten, um das Programm nutzen zu können. Auf der Internetseite des RP Kassel finden sich weitere Informationen zum Meldeprogramm und zur WDüngV, einschließlich des Formulars zur Beantragung der Zugangsdaten sowie der PIN.