Bezug von Kurzarbeitergeld – Sonderregelungen sind ausgelaufen

Korbach(pm). Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Während der Pandemie konnte so die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden. Insgesamt ist die Inanspruchnahme im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken. Seit dem 1. Juli 2023 gelten deshalb für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten: Es muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall von mehr als 10…

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Kurzarbeit: 10-Prozent-Regel gilt weiter

Sonderregelungen Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert Korbach(pm). Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben, wie die Agentur für Arbeit Korbach mitteilt. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. Unverändert bleibt auch: Die Sozialversicherungsbeiträge…

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Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen bis 30. Juni verlängert

Korbach(pm). Der Gesetzgeber hat die Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Dazu gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit, wie die Agentur für Arbeit Korbach mitteilt. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30. Juni wird zudem weiter auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis…

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Kurzarbeitergeld: Sonderregelung bis Jahresende verlängert

Korbach(pm). Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende verlängert. Bisher war diese Regelung auf Ende September befristet. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann dies mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31. Dezember 2021 voll erstattet. Der Bezug…

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