Kurzarbeitergeld: Sonderregelung bis Jahresende verlängert

Korbach(pm). Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende verlängert. Bisher war diese Regelung auf Ende September befristet. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann dies mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31. Dezember 2021 voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.

Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die BA kann dabei unterstützen und empfiehlt jedem Unternehmen, sich vor Beginn einer Qualifizierung von Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen. Online gibt es weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung. Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zusammengestellt.

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