Hessen ermöglicht Solaranlagen auf Kulturdenkmälern

Neue Richtlinie für Denkmalbehörden Wiesbaden(pm). Eine neue Richtlinie soll in Hessen die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtern. Wie das Kunst-und Kulturministerium mitteilte, soll die Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen klarstellen, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals soll künftig eine Nichtgenehmigung in Frage kommen. Die Richtlinie sei für die Denkmalbehörden der Kommunen handlungsleitend. Jürgen Frömmrich, Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/ Die Grünen begrüßt diese Entscheidung. Die bisher mangelnde Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Klimaschutz wurde in vielen…

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