Hessen ermöglicht Solaranlagen auf Kulturdenkmälern

Neue Richtlinie für Denkmalbehörden

Wiesbaden(pm). Eine neue Richtlinie soll in Hessen die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtern. Wie das Kunst-und Kulturministerium mitteilte, soll die Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen klarstellen, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals soll künftig eine Nichtgenehmigung in Frage kommen. Die Richtlinie sei für die Denkmalbehörden der Kommunen handlungsleitend.


Jürgen Frömmrich, Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/ Die Grünen begrüßt diese Entscheidung. Die bisher mangelnde Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Klimaschutz wurde in vielen Gesprächen an ihn herangetragen. So zuletzt auch bei Besuch in Bad Wildungen, wo viele Gebäude in der Altstadt unter Denkmalschutz stehen und den Eigentümern bisher nicht erlaubt war, Photovoltaikanlagen zu installieren. Selbst dann nicht, wenn die Dächer nicht einsehbar waren. „Die Richtlinie ist ein weiterer wichtiger Schritt einer Neuausrichtung in der Energieversorgung”, erklärt Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der hessischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. “Auch viele Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Herausforderungen steigender Energiepreise bewältigen. Denkmalschutz und Klimaschutz schließen sich in Hessen nicht aus. Das eröffnet neue Chancen beim Ausbau erneuerbarer Energien.”

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