Zwei Fälle von Geflügelpest im Kreis – Bestände gekeult

Vöhl-Schmittlotheim(od). Bei einer kürzlich stand gefundenen Rassegeflügelausstellung in Frankenau hatten sich zwei Tiere vermutlich mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert. Ein Tier gehörte einem Züchter in Haubern, das andere einem Züchter in Schmittlotheim. Die Proben wurden vom Landeslabor in Gießen positiv beschieden, Referenzproben an das Friedrich-Löffler-Institut geschickt. Getestet wurden auch die Tiere aller anderen Aussteller mit negativem Ergebnis. Bei den positiv getesteten Tieren sieht die Richtlinie 2005/94/EG des Rates (ABl. EU Nr. L 237 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Geflügelpest-Verordnung die Tötung (Keulung) aller Tiere eines Bestandes vor. Die Geflügelpest-Verordnung sieht auch vor, das die zuständige Behörde, also das Veterinäramt,  den Ausbruch der Geflügelpest sowie den Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Einschleppung in den betroffenen Geflügelbestand oder die betroffene sonstige Vogelhaltung (Seuchenbestand) öffentlich bekannt gibt.

Den beiden Züchtern wurde vom Landkreis die Keulung der Bestände für Freitag, den 9. Dezember angekündigt, aber am Freitag Morgen wieder zurück genommen. Zwischenzeitlich hat Lukas Backhaus, Mitglied im Vorstand des Landesverbandes der hessischen Rassegeflügelzüchter an die Presse gewandt, aus Sorge um die Rassegeflügelzucht in der Archeregion. Denn in dem Betrieb in Schmittlotheim werden unter anderem auch Arten, die auf der Roten Liste der gefährdeten Haustierrassen stehen, wie die Warzenente gezüchtet. Ein wertvoller Reserve Genpool. Ebenso wie die alten Hühnerrassen. Gegenüber der HNA äußerte sich die Pressesprecherin des Landkreis: Die rechtlichen Vorgaben sehen eine Tötung der kompletten Bestände vor.“

Anhang der Geflügelpest-Verordnung Seltene Rassen

Und entgegen der Rücknahme der Keulung vom Freitag schickte sich das Veterinäramt an, am Samstag Nachmittag die Tötung der betroffen Bestände zu vollziehen. Zuerst im Frankenberger Stadtteil Haubern, wo Augenzeugen vom Nachbarhaus die Aktion beobachten konnten und berichteten, dass „man den Eindruck hatte, die machen das zum ersten Mal.“ Am späten Nachmittag erschienen dann die Amtsveterinäre in Schmittlotheim. Züchterkollegen waren in Schmittlotheim erschienen, um sich selbst einen Eindruck zu verschaffen, wie die Aktion abläuft, aber auch, um Solidarität mit dem Züchter zu zeigen, denn es ging um 95 Tiere und 50 Jahre gewissenhafte Zucht, grade der Rote Liste Arten gefährdeter Haustiere. Angesichts der Hand voll Leute und den beiden Pressevertretern zog es das Veterinäramt vor die Polizei in Korbach um Amtshilfe zu ersuchen. Zwischenzeitlich haben die Amtsveterinäre dem Züchter im Einzelgespräch die Maßnahme erklärt und den Vollzug bestätigt. Der Vorschlag des Züchters, B-Proben zu nehmen und den Betrieb unter Quarantäne zu stellen wurde kategorisch abgelehnt. In Haubern wurden zwar B-Proben genommen, allerdings an den getöteten Tieren. Da darf man auf das Ergebnis gespannt sein, wenn es denn mitgeteilt wird. Was allerdings weder den Tieren noch den Züchtern etwas nutzt, wenn die tot sind. In Gesprächen mit den beiden Betroffenen und Züchtern sowie mit Lukas Backhaus wurde immer wieder betont, dass nicht die Keulung an sich für Empörung sorgt, dass sich so etwas ereignen kann wissen alle Geflügelhalter, denn die Geflügelpest, übertragen durch Wildvögel, kann jederzeit in einem Bestand auftreten. Was für Empörung sorgte ist die Art und Weise, wie der Landkreis und einer seiner Behörden vorgegangen ist, um quasi in einer Nacht und Nebelaktion durchzuziehen. Und das man kategorisch die Ausnahmen, die die Vogelgrippe-Verordnung, grade für kleine Bestände sowie seltene Rassen und alte Haustierassen vorsieht abgelehnt hat. Grade in der einzigen Archeregion Hessens hätte man mehr Sensibilität und Respekt vor den Leistungen der Züchter erwarten können.