Anpassungen im EU-Recht: Das ändert sich 2024 für Verbraucherinnen und Verbraucher

Kassel(pm). Zahlreiche positive Neuerungen im EU-Recht treten für die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr 2024 in Kraft. Von der Blackbox im Auto bis zum einheitlichen USB-C-Ladekabel können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in NordOstHessen und ganz Deutschland über Verbesserungen freuen. Darauf weist das Europe Direct beim Regierungspräsidium Kassel anlässlich des Jahreswechsels hin. „Bürgerinnen und Bürger profitieren auch in 2024 von zahlreichen rechtlichen Verbesserungen, die von der Europäischen Kommission initiiert wurden, und das in ganz verschiedenen Bereichen vom Verbraucherrecht bis zum Klimaschutz“, betont Regierungspräsident Mark Weinmeister für das Europe Direct (ED) NordOstHessen. Das ED ist als regionale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund um die Europäische Union beim RP Kassel angesiedelt. „Bei Fragen zum europäischen Verbraucherschutz und vielen weiteren
Europathemen stehen unsere ED-Mitarbeitenden auch 2024 gerne für Informationen zur Verfügung oder vermitteln Ihr Anliegen an die richtige Anlaufstation“, so Weinmeister.

Assistenzsysteme im Auto

Ab 2024 werden in Europa bestimmte Assistenzsysteme im Auto zur Pflicht. Das gilt für alle Neuzulassungen. Unter anderem müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einer sogenannten „Blackbox“ (elektronischer Fahrtenschreiber), einem Geschwindigkeitsassistenten, einem Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, einem Notfall-Spurhalteassistenten, einem Notbremslicht, einem Rückfahrassistenten und einer Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ausgestattet sein.

Verordnung gegen Entwaldung

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte ist ein innovativer, weltweit einmaliger Ansatz verbindlicher unternehmerischer Sorgfaltspflichten, die das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten sicherstellen soll. Die Verordnung regelt in allen EU-Mitgliedstaaten, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den
Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Verordnung ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit von 18 Monaten ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Des Weiteren werden Unternehmen ab 2024 zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen verpflichtet, um Transparenz in Nachhaltigkeitsfragen zu gewährleisten. Damit wird
ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Einheitliche Kennzeichnung von Wein

Eine weitere Neuerung betrifft die Etikettierung von Wein. Ab 2024 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die eine einheitliche Kennzeichnung von Wein vorsieht. Die neuen Vorschriften verpflichten die Weinproduzenten, alle Weinetiketten mit Angaben über Zutaten, Allergene, Energie und Nährwert zu beschriften.

Drohnen

Auch für Drohnen gelten ab 2024 neue Regelungen. Die „Delegierte Verordnung (EU) 2019/945“ der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft. Damit müssen alle Drohnen in Dohnenklassen mit entsprechenden Regelungen zu der jeweiligen Klasse eingeordnet werden. Dies führt zu einer besseren Übersicht und Einheitlichkeit in ganz Europa.

Neue Richtlinie zur Energieeffizienz

Zum Jahresbeginn 2024 tritt zudem eine neue EU-Energieeffizienzrichtlinie in Kraft, die den nachhaltigen Umgang mit Energie fördert. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zahlreiche Vorgaben, z.B. zur Wärmeplanung und -versorgung, zu Energieaudits und -management in Unternehmen, zu Rechenzentren oder zur Verbrauchsdatenerfassung umzusetzen. Insgesamt müssen die EU-Staaten ihren Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 senken. Die Einhaltung der Formel für die Berechnung der nationalen Beiträge zum EU-weiten Ziel von 11,7 Prozent ist nicht verbindlich und kann um bis zu 2,5 Prozent abweichen.
Die Durchsetzung erfolgt auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten.

Einheitliches Ladekabel

Ein EU-einheitliches Ladekabel für elektronische Geräte wurde ebenfalls beschlossen. Ab Herbst 2024 wird das USB-C-Kabel das Standardladekabel innerhalb der EU. Diese Regelung wird zur Reduzierung von Elektroschrott führen.

Verbesserter Verbraucherschutz bei digitalen Diensten

Das Gesetz über digitale Dienste gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Die Verordnung erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte aller Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie verpflichtet die Anbieter digitaler Plattformen zu einer besonderen Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Nutzerinnen und Nutzern.

Hintergrund

Das Europe Direct NordOstHessen beim Regierungspräsidium Kassel ist Teil des EUROPE-DIRECT-Netzwerks in Deutschland und Anlaufstelle für Europathemen in der Region. Die Zentren organisieren Veranstaltungen, Workshops, Bürgerdialoge oder Präsentationen in Schulen, um die Menschen in der Region in die Debatten zu aktuellen EU-Themen einzubinden und Grundlagenwissen über die Europäische Union zu vermitteln.

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