Korbach(pm). In Deutschland hat jeder Wahlberechtigte das Recht auf eine geheime Wahl. Aber wie funktioniert das, wenn der Stimmzettel wegen einer Sehbehinderung nicht gelesen werden kann? Die Blickpunkt Auge Beratungsstelle (BPA) in Korbach möchte Menschen mit Seheinschränkung darauf aufmerksam machen, das kostenlos Wahlschablonen beim Blinden und Sehbehinderten Bund Hessen e. v. (BSBH) in Frankfurt am Main unter der Telefonnummer: 069/15 05 96 6, oder per E-Mail: info@bsbh.org angefordert werden können. Mitglieder des BSBH und des DVBS (Deutscher Blinden und Sehbehinderten Verband e. V. Berlin) bekommen die Unterlagen automatisch zugesandt. Die Schablonen sind aus Pappe und werden für die Landtagswahl passend von der Blindenstudienanstalt blista in Zusammenarbeit mit dem BSBH angefertigt. Dort, wo sich die Felder zum Ankreuzen befinden, sind kreisrunde Löcher ausgestanzt, die gut zu ertasten sind. Zusätzlich sind sie schwarz umrandet, damit sehbehinderte Menschen diese durch den Kontrast gut erkennen können. Neben den Feldern sind aufsteigende Nummern in Blindenschrift und tastbarer Schwarzschrift angebracht. Sie entsprechen der Nummerierung auf dem Stimmzettel.
„Die rechte obere Ecke jedes Stimmzettels ist gelocht oder sie ist abgeschnitten. So kann der Stimmzettel in der Wahlkabine korrekt in die Schablone eingelegt werden“, erklärt Peter Klug. Doch welche Nummer steht für welche Partei? Hierzu erhalten seheingeschränkte Menschen zusammen mit der Wahlschablone eine Audio-CD, die der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS e.V.) erstellt. Auf dieser CD wird erklärt, wie der Stimmzettel aufgebaut ist und wie die Wahlschablone benutzt werden kann. Außerdem enthält sie Informationen zu Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien, die zur Wahl antreten und welche Nummern ihnen zugeordnet sind. So kann mit der Wahlschablone das richtige Loch für das entsprechende Wahlkreuz gefunden werden.
Weitere Informationen zur Wahlschablone könne auch auf der Homepage des BSBH unter www.bsbh.org unter Aktuelles nachgeschaut werden. Zum Schluss noch ein wichtiger Tipp: Die Wahlschablone sollte nach der Benutzung vernichtet werden. Hierauf könnten sich kleinen Kugelschreiberstriche befinden, die einen Rückschluss auf das Wahlverhalten ermöglichen. „Daher geben wir die Wahlschablone auch nicht Wahllokale aus, lediglich als Muster“, so die Blick-Punkt-Auge Beraterin Martina Karl. Gerne werden auch weitere Fragen zum Thema Blindheit und Sehbehinderung unter der Telefonnummer 05631-5048728 oder direkt in der Beratungsstelle in der Tränkestr. 15, 34497 Korbach Öffnungszeiten: Montag 9 Uhr bis 11 Uhr, Mittwoch 11 Uhr bis 13 Uhr, Donnerstag 14 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung.