Neue Antragsphase für Gaststättenförderung im ländlichen Raum in Hessen

Wirtschaftsförderung Waldeck Frankenberg unterstützt Gastronomiebetriebe

Korbach(pm). Seit dem 1. Juni können Gaststättenbetriebe in den ländlichen Räumen des Landes Hessen erneut Förderanträge für dringend benötigte Investitionen stellen. Dies verkündete Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Die Wirtschaftsförderung Waldeck Frankenberg setzt sich aktiv für die Unterstützung der Gastronomiebetriebe ein und steht den Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Anträge können bis zum 12. Juli 2023 auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden. Weitere Informationen und das Antragsformular finden man auf der Website der WIBank unter www.wibank.de.


Ministerin Hinz betonte die Bedeutung von Restaurants, Kneipen und Cafés als wichtigen Bestandteil des Dorflebens. Daher werde die Regierung sie dabei unterstützen, sich für die Zukunft zu rüsten. Das Förderprogramm unterstützt Investitionen und Anschaffungen ab einem Betrag von 15.000 Euro. Von Gastraumrenovierungen über den Bau neuer Außenterrassen bis hin zur Modernisierung der Küche oder der Anschaffung neuer Transporter oder Kassensysteme werden verschiedene Maßnahmen gefördert. Die Förderquote beträgt 45 Prozent der Investitionskosten, wobei die Höchstfördersumme bei 200.000 Euro liegt. Das Sonderprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum wurde im Herbst 2021 mit einer Laufzeit von drei Jahren eingeführt und erfreute sich bisher großer Nachfrage. Seitdem wurden bereits vier Förderaufrufe durchgeführt, bei denen insgesamt 186 Anträge mit einer Zuschusssumme von 7,4 Millionen Euro bewilligt wurden. Dadurch wurden Investitionen in Höhe von über 18 Millionen Euro im ländlichen Raum ermöglicht. Durch die zusätzlichen Eigenmittel der Betriebe kommt es zu einer erheblichen Stärkung des regionalen Handwerks und der regionalen Wirtschaft.

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Oliver Kasties, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbandes (DEHOGA) in Hessen, betonte die großen Herausforderungen für gastgewerbliche Immobilien. Durch Förderprogramme wie dieses kämen auch potenziellen Nachfolgern und Nachfolgerinnen geeignete Rahmenbedingungen zugute. Das Förderprogramm trage dazu bei, Gastronomiebetriebe abseits der urbanen Räume bei dringend erforderlichen Investitionen zu unterstützen, um die bestehenden Angebote den aktuellen Anforderungen an Aufenthaltsqualität und Serviceangebot anzupassen. Anträge können bis zum 12. Juli 2023 auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden. Weitere Informationen und das Antragsformular finden man auf der Website der WIBank unter www.wibank.de. Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe, die Speisen und Getränke ausgeben und die Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro sind. Bedauerlicherweise sind Saisonbetriebe von der Förderung im Rahmen des Sonderprogramms Gaststätten ausgeschlossen. Die Wirtschaftsförderung Waldeck Frankenberg informiert interessierte Unternehmen gerne über die weiteren Details des Förderprogramms und stellt bei Bedarf die notwendigen Kontakte zu beteiligten Institutionen her. Das Team der Wirtschaftsförderung ist telefonisch unter der Nummer 05631 5030245 oder per E-Mail unter info@wfg-hessen.de erreichbar. Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Veranstaltungen finden man auf der Website www.wfg-hessen.de. Über die Wirtschaftsförderung Waldeck Frankenberg: Die Wirtschaftsförderung Waldeck Frankenberg unterstützt Unternehmen und Existenzgründer bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Projekte. Sie fördert die wirtschaftliche Entwicklung der Region und stärkt die lokale Wirtschaft durch gezielte Maßnahmen und Unterstützung von Unternehmen verschiedener Branchen.

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