Wiesbaden(pm). Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Krebsregistergesetzes stellte die Parlamentarische Geschäftsführerin und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, fest: „Mit dem Krebsregistergesetz lässt sich die Behandlung und im Idealfall die Heilung einer der häufigsten und heimtückischsten Erkrankungen verbessern. So werden die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung besser aufeinander abgestimmt. Das trägt auch zur Umsetzung des Nationalen Krebsplans bei. Die Erfassung und Auswertung von Daten wird bundesweit vergleichbarer. Auch können die Daten für die Behandlung durch einen besseren Zugriff für die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser besser genutzt werden. All diese Maßnahmen werden im Kampf gegen den Krebs helfen.“
Bereits bei der letzten Novellierung seien jedoch die Schwächen des Gesetzes benannt worden, was die Landesregierung aus CDU und Grünen auch weiterhin nicht zu Nachbesserungen ermuntere, sodass weiterhin eine Verbesserung der Verfahren, der Abbau unnötiger bürokratischer Hürden sowie Fragen der Finanzierung durch CDU und Grüne in Hessen verhindert würden. „Der zusätzliche Mehraufwand in den Personal- und Sachkosten wird weiterhin nicht angemessen berücksichtigt. Gerade diese Änderung hätte dafür Sorge tragen können, dass Hessen ein vollständiges, gutes und flächendeckendes Krebsregister gewährleisten kann. Zudem muss der Ausbau der Forschungsprojekte, aber auch einer guten, flächendeckenden Versorgung, oberste Priorität haben. Daran müssen alle gemeinsam weiterarbeiten, denn noch sterben viel zu viele Menschen an Krebs. Gerade Betroffene, die immer wieder den Kampf gegen den Krebs von Neuem beginnen müssen, können auf diese Weise eine optimierte Unterstützung erfahren. Das Krebsregister ist gut, kann aber nur ein Anfang sein. Die Landesregierung aus CDU und Grünen ist gut beraten, weitere Nachbesserungen vorzunehmen“, so Dr. Sommer.