Sondermüll entsorgen: Schadstoffmobil im Landkreis unterwegs

Waldeck-Frankenberg(pm). Vom 1. bis einschließlich 24. März sind wieder spezielle Sammelfahrzeuge in Waldeck-Frankenberg unterwegs, um Sonderabfälle entgegenzunehmen. Bürgerinnen und Bürgern wird so auf bequeme Weise ermöglicht, diese einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungsbereich
wird eine Gebühr von sieben Euro pro Kilogramm erhoben. Angenommen werden umweltgefährdende Abfälle. Die maximale Annahmemenge ist auf 100 kg pro Sammlung und Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal 10 Kilogramm bzw. 10 Litern, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 Kilogramm bzw. 1 Liter. Solarthermieflüssigkeit sowie Frostschutzmittel aus Solaranlagen können in der Regel über den Installateur zurückgegeben werden; hier ist die entgeltfreie  Abgabe am Schadstoffmobil für private Haushalte auf 20 Liter begrenzt.


Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sollten nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abgegeben werden. Sie dürfen keinesfalls über die Toilette oder in den Gully entsorgt werden. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein und werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen entgegengenommen. Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von 10 Litern abgegeben werden. Dabei darf keine Kantenlänge 50 Zentimeter überschreiten. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte – z. B. Herde, Waschmaschinen,  Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher – sind grundsätzlich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden bzw. über die Sperrmüllabfuhr/ Betriebshöfe der Städte und Gemeinden entsorgt werden.


Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von maximal 10 Stück abgegeben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeuger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen. Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben. Keinesfalls dürfen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird gebeten, sich nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Bitte tragen Sie bei Anlieferung eine persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus
Handschuhen und festem Schuhwerk. Durch die Verwendung schadstofffreier Produkte leistet man einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises unter der Tel. Nr. 06451 / 743-746 oder im Internet unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de.

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