SoVD besorgt über soziale Verwerfungen in Deutschland

Korbach(pm). “Als Sozialverband Deutschland e.V. beobachten wir mit großer Sorge, dass immer mehr Menschen in Deutschland nicht mehr in der Lage sind, sich regelmäßig Mahlzeiten zu leisten. Dass bereits 32 Prozent der Tafeln in Deutschland einen Aufnahmestopp
vornehmen mussten, zeigt uns ganz deutlich: Es bereits fünf nach zwölf. Die Bundesregierung muss jetzt sehr schnell handeln und verhindern, dass sich Millionen von Menschen von der Politik vergessen fühlen,” so der 1. Vorsitzender des SoVDs Korbach, Christoph Vogel. Der SoVD stelllt entsetzt fest: Der Hilferuf der Tafeln, die über täglich mehr notleidende Menschen berichten, ist ein wirkliches Armutszeugnis für Deutschland. Angesichts der alarmierend steigenden Inanspruchnahme der Tafeln bis weit in die Mitte
der Gesellschaft hinein ist unübersehbar.


Es braucht einen Sozialgipfel. Und zwar kurzfristig. Der SoVD von Bundeskanzler Olaf Scholz und der Ampelkoalition, dass sie sich dieser
Verschärfung der Notlage großer Teile der Bevölkerung entgegenstemmen und mit weiteren Entlastungsmaßnahmen gezielt Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützen. Dazu gehört neben dem geforderten Inflationsgeld sowie einer sofortigen Anhebung der Grundsicherung um 100 Euro auch die finanzielle und personelle Unterstützung der Tafeln zur Bewältigung der akuten Krise. Um eine deutliche und spürbare Entlastung für die Bürger zu gewährleisten, bedarf es aus Sicht des SoVD Korbach, die Steuern auf Lebensmittel kurzfristig auf 7% abzusenken, was bis mindestens März 2023 aufrechterhalten werden muss. Vor dem Hintergrund seit Monaten explodierender Teuerungsraten hat der SoVD dazu entschlossen, gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen,
die Grundsicherung im Alter und Hartz IV beziehen, zu klagen. Gemeinsam mit dem Sozialverband VdK wird man dafür auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.


SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer betont, dass daran auch die von Bundessozialminister Hubertus Heil in Aussicht gestellte Anhebung der Regelsätze um 40 bis 50 Euro im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes nichts ändert. „Bei unserer gemeinsamen Klage geht es um die Berechnungsgrundlage nach § 28a SGB XII. Das betrifft die jährliche Anpassung zum 1. Januar. Zusätzlich werden alle fünf Jahre die Regelsätze neu berechnet. Darauf zielt nach unserem Verständnis die Aussage von Hubertus Heil ab. Allerdings reichen 40 bis 50 Euro bei weitem nicht aus. Als SoVD schlagen wir daher schon seit langem einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro vor, um die Krisenkosten abzudecken. Darüber hinaus ist eine völlig neue Berechnungsmethode, wie sie Hubertus Heil in Aussicht stellt,
zwingend notwendig.” Daher ergänzen sich die beiden Maßnahmen gut. “Wir plädieren dafür, die Regelsätze endlich mittels eines transparenteren Statistikmodells zu ermitteln, das sich am Lebensstandard der gesellschaftlichen Mitte orientiert und auf willkürliche, sachlich nicht begründbare Abschläge und normative Streichungen verzichtet. Als SoVD orientieren wir uns am Modell des Paritätischen Gesamtverbands. Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern,” so der Christoph Vogel.

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