Kapitalinteressen dürfen keine negativen Auswirkungen auf Patientenversorgung haben

Wiesbaden(pm). Der Aufkauf hunderter Arztpraxen durch Finanzinvestoren in den vergangenen Jahren zeugt von einem attraktiven Gesundheitssektor. Eine Studie des IGES Instituts im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zeigt aber Folgen und einen Wandel auf, der sich unbemerkt von der Öffentlichkeit vollzieht. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer: „Investoren entdecken Praxen als vielversprechende Renditeobjekte und kaufen Arztsitze auf. Die hessischen Bürgerinnen und Bürger erkennen dies aufgrund komplexer gesellschaftsrechtlicher Konstruktionen, von Private-Equity-Gesellschaften zum Beispiel, nicht auf Anhieb. Die Studie der KVB legt jedoch nah, dass in Folge dessen Kapitalinteressen medizinische Entscheidungen beeinflussen können.“ Finanzinvestoren hätten mittlerweile über tausend Praxen in Deutschland erworben. Investoren übernähmen Praxen von Augenärzten, Zahnärzten, Radiologen, Orthopäden, Gynäkologen, Nierenfachärzten, Internisten und Allgemeinmedizinern. Das Gesundheitssystem scheine attraktive Verdienstmöglichkeiten zu bieten, dürfe aber nicht dazu benutzt werden, Abrechnungsmodalitäten auszunutzen.

„Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass eine gute Versorgung von Hessinnen und Hessen sichergestellt wird. Als SPD ist es uns wichtig, dass Kapitalinteressen weder medizinische Entscheidungen negativ beeinflussen, noch negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben dürfen. Investoren wollen Gewinne und Renditen. Dieses Geld muss im Gesundheitswesen verdient werden. Es darf aber nicht sein, dass dies auf dem Rücken der Versicherten geschieht. Patientinnen und Patienten als auch inhabergeführte Arztpraxen müssen besser geschützt werden.“ Sommer schlage vor, neben einer stichhaltigen Prüfung transparent (beispielsweise auf dem Praxis-/Einrichtungsschild) darzustellen, ob die Gesundheitseinrichtung (Arzt oder MVZ) investoren- oder inhabergeführt sei, denn jede Patientin und jeder Patient müsse dies deutlich erkennen.

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