Wiesbaden(pm). Insgesamt stehen durch die Förderung für die Gaststätten im ländlichen Raum 10 Millionen Euro zur Verfügung. In zwei Bewerbungsphasen gibt es 2022 die Möglichkeit, 45 Prozent Zuschuss für Investitionen zu erhalten, zwischen dem 16.03. und 11.05. sowie zwischen dem 17.08. und 12.10.2022. In diesem Zeitraum können über das Kundenportal der WIBank Anträge gestellt werden. Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro gefördert. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen, Ende 2023 läuft das Gaststättensonderprogramm aus.
Gefördert werden unter Anderem Planungskosten, bauliche Investitionen, Ausstattung und Einrichtung oder neue Fahrzeuge. Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe, die innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen. Die Betriebe dürfen bis zu 49 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen haben. “Für die Extra-Förderung des Landes ist die Gastronomie im Landkreis Waldeck-Frankenberg somit prädistiniert”, erklärt Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der hessischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Kreistagsabgeordneter in Waldeck-Frankenberg. “Bei Investitionen in die
Ausstattung, das Gebäude oder Fahrzeuge ab 15.000 Euro kann fast die Hälfte der Kosten bezuschusst werden. Das Land Hessen unterstützt damit Gastronominnen und Gastronomen, die nach den pandemiebedingten Einschränkungen neu durchstarten wollen.”