Ausbildungsplätze für Hauptschülerinnen und Hauptschüler

Frist verlängert: Anträge auf Ausbildungsplatzförderung für Unternehmen noch bis 31. Juli möglich
Kassel(pm). Das Land Hessen stärkt die Berufsperspektiven von Schulabgängerinnen und -abgängern mit Hauptschulabschluss: Unternehmen können für Auszubildende auch in diesem Jahr 50 Prozent Förderung im ersten und 25 Prozent Förderung im zweiten
Ausbildungsjahr erhalten. Anträge beim Regierungspräsidium (RP) Kassel sind noch bis zum 31. Juli möglich. Das Land Hessen zahlt auch in diesem Jahr Zuschüsse an Betriebe, die Hauptschülerinnen und Hauptschüler als Auszubildende übernehmen. Das Antragsverfahren läuft hessenweit über das Förderdezernat beim RP Kassel. Die Frist hierfür wurde jetzt noch einmal um drei Monate verlängert und gilt bis zum 31. Juli, teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir mit. Das Förderprogramm soll mehr Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Hauptschulabschluss einen Ausbildungsplatz verschaffen. Ausbildungsbetrieben, die diesen jungen Menschen eine Chance geben, erstattet das Land 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr.


„Wir sind jetzt im dritten Jahr der Corona-Pandemie, und die Auswirkungen sind auf dem Ausbildungssektor deutlich zu spüren“, erklärte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Bewerbungs- und Einstellungsprozesse verzögern sich, die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen ist herausfordernd – inzwischen auch wegen des Kriegs in der Ukraine. Daher wollen wir Unternehmen ermutigen, trotz der schwierigen Lage in ihren Ausbildungsanstrengungen nicht nachzulassen.“ Regierungspräsident Mark Weinmeister ergänzte: „So viele junge Menschen in Arbeit zu bringen wie möglich, das ist angesichts des demographischen Wandels wichtiger denn je. Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss haben dabei genauso eine Chance verdient wie Abgängerinnen und Abgänger mit höherem Bildungsabschluss. Das Förderprogramm des Landes hilft, Hürden beim Berufseinstieg abzusenken.“


Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die höchstens einen Hauptschulabschluss erlangen und ihre Ausbildung direkt nach der Schulentlassung im Ausbildungsjahr 2022 beginnen. Zudem müssen die Jugendlichen bei der Arbeitsverwaltung als ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein. Formulare und Informationen Anträge müssen vor Ausbildungsbeginn beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden:  Antragsformular. Eine zusätzliche Unterstützung erhalten Betriebe, die Jugendliche mit einer abgebrochenen Ausbildung oder erhöhtem Sprachförderbedarf sowie Altbewerberinnen und -Bewerbern die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung bieten.

Weitere Informationen und Formulare
Weiterhin fördert Hessen die Verbundausbildung. Dazu kooperieren pro Ausbildungsverhältnis mindestens zwei Unternehmen miteinander, so dass sie gemeinsam ein Berufsbild vollständig abdecken. Weitere Informationen und Formulare.
Hintergrund:
Das Land Hessen fördert eine Reihe von sozialen Maßnahmen, Einrichtungen und Projekten, z.T. vergibt es auch Fördermittel, die der
Bund bereitstellt. Die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt bewilligen die Gelder und erledigen alle damit zusammenhängenden Aufgaben wie Information und Beratung, Antragsbearbeitung, Auszahlung und ggfls. Prüfung von Verwendungsnachweisen. Das Spektrum der Förderungen reicht von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen über Sportstätten, Kindergärten, Horte und Tagesmütter, Beratungsstellen für bestimmte Gesundheitsprobleme, Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Internationale Jugendarbeit bis zur Förderung von Aus- und Weiterbildung bestimmter Gesundheitsberufe und der Ausbildungsplatzförderung. Bei den meisten Förderprogrammen ist jeweils ein RP für ganz Hessen zuständig, nur einige Förderungen werden lediglich für den eigenen Regierungsbezirk durchgeführt.
Weitere Informationen:
https://rp-kassel.hessen.de/bürger-staat/förderung

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