Stadt Frankenau muss gespeicherte Formulare vernichten

Altenlotheim(od). Wer in Frankenau an der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen wollte, sollte nach dem Willen der Stadtverordneten einen „qualifizierten Selbsttest“ machen und diesen Test dann selbst dann auf einem Formular per Unterschrift bescheinigen. Nun sind Selbsttest Momentaufnahmen und haben nur bedingt Aussagekraft. Wer also morgens um 8 Uhr einen qualifizierten Selbsttest gemacht hat oder beim Bürgertest war, der kann abends durchaus infektiös sein. Um also auf der einigermaßen sicheren Seite zu sein, müssten Schnelltests unmittelbar vor der Stadtverordnetenversammlung gemacht werden. Und was ein qualifizierter Selbsttest überhaupt ist bleibt der Fantasie des Selbsttesters überlassen.


Das Formular, auf dem man diesen Test dann bestätigen musste, wies aber erhebliche Datenschutzmängel auf: So wurde weder Zweck der Datensammlung oder Speicherdauer angegeben. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat einer Beschwerde von Eder-Dampfradio gegen die Stadt Frankenau wegen dieser Datensammlung statt gegeben. Die Formulare waren insbesondere mangels Erfüllung der Datenschutzinformationen nach Art. 13 DS-GVO nicht datenschutzkonform, bereits ausgefüllt Formulare müssen vernichtet werden.

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