Geflügelpest: Kreis Paderborn verschärft Regeln für den Handel im gesamten Kreisgebiet

Info-Telefon des Kreisveterinäramtes beantwortet Fragen zur Geflügelpest
Kreis Paderborn (krpb). Um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern, erlässt der Kreis verschärfte Regeln für den Handel von Geflügel. Innerhalb der beiden Restriktionszonen – Schutzzone und Überwachungszone – rund um die beiden Ausbruchsgeschehen darf bereits seit Freitag, 19. November weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung oder Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Nun erlässt der Kreis per Allgemeinverfügungen auch Handelsauflagen außerhalb der Restriktionszonen. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 24. November um Null Uhr in Kraft. Eine Aufstallpflicht für alle Geflügel besteht weiterhin für den gesamten Kreis Paderborn.

„Das letzte Ausbruchsgeschehen im Frühjahr dieses Jahres hat eindrucksvoll gezeigt, dass dem Transport von Tieren für den gewerbsmäßigen Handel eine besondere Gefahr innewohnt. Durch den Weiterverkauf lebender Tiere an andere Höfe hatte sich die Geflügelpest seinerzeit großflächig aus Delbrück in andere Betriebe in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verteilt“, betont Dr. Marlies Bölling vom Sachgebietsleiterin für Tierseuchenbekämpfung beim Kreisveterinäramt. Deshalb darf nun Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – gewerblich nur abgegeben werden, wenn die Tiere vorher von einem Tierarzt oder -ärztin auf Geflügelpest untersucht wurden. Enten und Gänse müssen zusätzlich auch noch getestet werden. Das Ergebnis der Laboruntersuchung darf beim Zeitpunkt des Transportes nicht älter als vier Tage sein. Die Bescheinigung ist beim Transport mitzuführen. „Wir raten auch Hobby-Haltern dringend, zurzeit auf den Tausch oder die Abgabe von Geflügel zu verzichten. Sie sollten ihre Tiere genau beobachten und bei Anzeichen der Geflügelpest sofort das Kreisveterinäramt verständigen“, so Bölling.

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat ein Info-Telefon eingerichtet. Unter 05251 308-3939 beantworten die Mitarbeitenden Fragen zur Geflügelpest und den nun geltenden Regeln. Außerdem können sich hier Halterinnen und -halter melden, wenn bei ihren Tiere Symptome der Geflügelpest auftreten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, unter diese Nummer Funde von toten Wildvögel zu melden. Das Infotelefon ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten können Verdachtsfälle auf Geflügelpest über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden, Tel. 02955 7676-0, gemeldet werden. Unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest hat der Kreis Paderborn wichtige Informationen zum Ausbruch der Geflügelpest veröffentlicht. Unter anderem sind hier umfangreiche Informationen zur Schutzmaßnahmen für Tierhaltungen sowie Formulare für Ausnahmegenehmigungen zu finden.

Hintergrund

Die hochansteckende Infektionskrankheit Aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, kommt vor allem bei Wassergeflügel und Hühnervögeln vor. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. Bei intensivem Kontakt können sich auch Menschen anstecken. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt aber als unwahrscheinlich. Die Geflügelpest ist eine Seuche, die nach den Tierseuchenbekämpfungsvorgaben der Europäischen Union bekämpft wird. Am 18. November wurden zwei Ausbrüche in Delbrück-Westenholz amtlich bestätigt. 7.400 Puten und 43.000 Junghennen mussten darauf getötet werden.

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