Nach Hochwasserkatastrophe: Müll aus dem Ahrtal und NRW wird in Heringen verbrannt

Heringen(pm). Im Zuge der Aufräumarbeiten nach der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fallen in den betroffenen
Gebieten Unmengen an Müll an. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach Antragstellung eine Ausnahmezulassung erteilt, damit ein Teil der Abfälle in NordOstHessen verbrannt werden kann. Das Dezernat Abfallwirtschaft des RP Kassel – Standort Bad Hersfeld – hat der EEW Energy from Waste Heringen GmbH bis Jahresende die befristete Erlaubnis erteilt, ihre Verbrennungskapazität in Heringen um 15.000 Tonnen zu erhöhen. So soll ein Teil des seit Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen angefallenen vorsortierten Sperrmülls aus den Flutgebieten in der Heringer Müllverbrennungsanlage entsorgt
werden. Die EEW hatte die vorübergehende Kapazitätserhöhung beantragt, nachdem bereits der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord aus Koblenz beim RP Kassel um eine kurzfristige und unkomplizierte Unterstützung gebeten hatte. In Heringen werden so seit Anfang dieses Monats durchschnittlich täglich zwischen 100 und 135 Tonnen der Abfälle aus den Flutgebieten verbrannt.


Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber dankte den Mitarbeitenden des Abfalldezernates für die kurzfristige Abwicklung des Ausnahmeverfahrens: „Die schockierenden Bilder und Meldungen aus dem Südwesten Deutschlands stehen uns immer noch lebhaft vor Augen. Priorität hatte die Rettung von Menschenleben und das notdürftige Wiederherstellen der Infrastruktur vor Ort. Nun steht der langwierige Prozess des Aufräumens und Wiederaufbauens an. Ich freue mich, dass NordOstHessen den betroffenen Regionen zumindest einen Teil der unfassbar großen Müllmengen abnehmen kann. Mein Dank gilt der EEW in Heringen, dass sie in ihrer Anlage die Kapazitäten dafür bereitstellt. Und ich danke darüber hinaus meinen Mitarbeitenden und allen Menschen in NordOstHessen, die die Bewohnerinnen und Bewohner der Flutgebiete mit Muskelkraft, mit Spenden oder auf andere Weise unterstützen.“
Nach aktuellen Schätzungen wird in Nordrhein-Westfalen nach der Flutkatastrophe mit einem zusätzlichen Abfallaufkommen von rund 170.000 Tonnen gerechnet. In Rheinland-Pfalz wurden bereits ca. 200.000 Tonnen Sperrmüll abtransportiert; weitere 50.000 Tonnen müssen noch eingesammelt werden. Angesichts dieser Zahlen stellt der durch die Flutkatastrophe anfallende Abfall einen signifikanten Entsorgungsmehraufwand dar. Gleichzeitig handelt es sich aber nicht um wiederkehrende Mengen, also ganz offensichtlich um eine Ausnahmesituation und somit einen Einzelfall. Insofern erschien es für
die Abfallbehörde beim RP Kassel unzweifelhaft zweckmäßig, geeignete Verbrennungskapazitäten für die Abfälle in der Region zu ermitteln und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zu nutzen. Trotz des kurzfristig erteilten Bescheids erfolgte die Genehmigung selbstverständlich unter Festsetzung von zwingend einzuhaltenden Immissions-Grenzwerten. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass die Abfälle aus den Flutgebieten nicht mit anderen Abfällen vermischt werden; Herkunft und Menge der zusätzlich angenommenen Abfälle sind lückenlos zu dokumentieren.

Der Abfall fällt in den Katastrophengebieten als Sperrmüll an, wird aber vorbehandelt, um den Eintrag von Störstoffen jeglicher Art, insbesondere Elektroaltgeräte, in die Abfallverbrennungsanlage auszuschließen. Trotz der Durchsatzerhöhung ist weiterhin gewährleistet, dass bei der Verbrennung in Heringen der genehmigte Stundendurchsatz von 44 Tonnen sowie die zugelassene Jahresbetriebszeit von 8.200 Stunden eingehalten werden. Auch die zulässigen werktäglichen Fahrzeugbewegungen von max. 100 Anlieferungen und Abfuhren werden durch die Aufstockung der Verbrennungsleistung nicht
überschritten. Mit einer erhöhten Gemeinwohlbeeinträchtigung ist daher nicht zu rechnen.

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