Sondermüll-Kleinmengen werden gesammelt – Schadstoffmobil wieder im Landkreis unterwegs

Waldeck-Frankenberg(pm). In der Zeit vom 1. bis einschließlich 27. September sind wieder speziell gekennzeichnete Sammelfahrzeuge (Schadstoffmobil) im Landkreis Waldeck-Frankenberg unterwegs, um Sonderabfälle entgegenzunehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird somit auf bequeme Weise ermöglicht, diese Abfälle einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die Schadstoffmobile nehmen umweltgefährdende Abfälle an, beschränkt auf maximal 100 kg je Sammlung und Haushalt. Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter fassen. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal 10 kg bzw. 10 Litern, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter.

Solarthermie-Flüssigkeit sowie Frostschutzmittel aus Solaranlagen können in der Regel über den Installateur zurückgegeben werden. Die entgeltfreie Abgabe am Schadstoffmobil ist für private Haushalte auf 20 Liter je Sammlung im Frühjahr und im Herbst begrenzt. Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden. Sie sollten nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abgegeben werden. Keinesfalls dürfen sie über Toilette oder Gully entsorgt werden. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein, sie werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen entgegengenommen.

Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von 10 Litern abgegeben werden. Dabei darf keine Kantenlänge 50 cm überschreiten. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte – z.B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher – sind grundsätzlich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises abgegeben bzw. über die Sperrmüllabfuhr/ Betriebshöfe der Städte und Gemeinden entsorgt werden.

Neonröhren und Energiesparlampen werden bis zu einer Menge von 10 Stück durch die Schadstoffmobile entgegengenommen. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeuger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen. Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben. Keinesfalls dürfen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird gebeten, sich nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Bei Anlieferung sollte eine persönliche Schutzausrüstung getragen werden, bestehend aus Handschuhen und festem Schuhwerk sowie einem Mund-Nase-Schutz.

Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungsbereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von 7 Euro je kg erhoben. Durch die Verwendung schadstofffreier Produkte wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung des Landkreises Waldeck-
Frankenberg unter Tel. 06451 743-746, Webseite www.abfallw-wa-fkb.de.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.