Waldeck-Frankenberg(pm). Da ab morgen nach den Regelungen der Stufe 2 der hessischen Landesverordnung Mannschaftssport
und der gesamte Sportbetrieb drinnen und draußen mit entsprechendem Hygienekonzept wieder erlaubt sind, wird der Landkreis die kreiseigenen Hallen und Sportstätten ab dem 14. Juni wieder öffnen. Darüber informiert Landrat und Sportdezernent Dr. Reinhard
Kubat. Sportgruppen und Vereine können die Hallen ab der kommenden Woche – nach Rücksprache mit dem Fachdienst Sport und Jugendarbeit des Landkreises – wieder für ihre Aktivitäten nutzen. Die hoffnungsvolle Entwicklung der Inzidenzzahlen unterstützt diese Entscheidung: „Das Infektionsgeschehen in Waldeck-Frankenberg zeigt einen vorsichtig rückläufigen Trend, weswegen wir ab dem 10. Juni weitere Lockerungen nach Stufe 2 der hessischen Landesverordnung genießen dürfen“, sagt Landrat Dr. Reinhard Kubat. „Auch der Sport wird demnach unter Auflagen wieder erlaubt sein.“
Vereinen schnellstmöglich die Möglichkeit geben, Sportstätten zu nutzen
In den vergangenen Monaten habe auch der Vereins- und Mannschaftssport sehr unter der Pandemie gelitten. „Dass die Entwicklung nun auch Lockerungen im sportlichen Bereich zulässt, stimmt uns sehr zuversichtlich und wir möchten daher den Gruppen und Vereinen wieder die Möglichkeit geben, die kreiseigenen Hallen schnellstmöglich wieder nutzen zu können“, so der Landrat weiter. Diese Empfehlung werde man auch den Städten und Gemeinden in einer Besprechung geben, die am Freitag mit den Bürgermeistern stattfinden wird und wo weitere Details zur Nutzung von Hallen, Dorfgemeinschaftshäusern und öffentlichen
Gebäuden besprochen werden sollen.
Vorbereitungen für Öffnung laufen
Für die Öffnung der kreiseigenen Sportstätten werden bereits alle notwendigen Vorbereitungen getroffen: Alle Gruppen und Vereine wurden angeschrieben und über die Voraussetzungen zur Nutzung informiert. Somit gilt ab dem 10. Juni: Mannschaftssport darf in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden, ein Negativ-Nachweis wird hier aber empfohlen. Individualsport ist in Gruppen von höchstens zehn Personen zulässig, wobei vollständige Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre hier nicht mitzählen. „Gruppen oder Vereine, die die Sportstätten ab der nächsten Woche gern wieder nutzen möchten, können sich an uns wenden“, ergänzt der Leiter des Fachdienstes Sport und Jugendarbeit beim Landkreis Matthias Schäfer. „Wir stimmen dann die Trainingszeiten und individuellen Details gern ab.“ Zu beachten ist, dass die Korbacher Großsporthalle „Auf der Hauer“ leider wegen des Betriebs des Impfzentrums noch nicht zur Verfügung stehen kann. Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Sport und Jugendarbeit des Landkreises unter E-Mail: carsten.habermann@lkwafkb.de oder tel. 05631 – 954 465.